CoC zum download

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Felgen & Fahrwerk" wurde erstellt von Agent L, 25.09.2011.

  1. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Hallo,

    da immer wieder Fragen zu den in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Compliance) für den A1 freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen auftauchen, habe ich dieses Papier mal als PDF hier angehängt. Die Angaben zu den Rädern findet ihr unter den Punkten 35. und 52. Das gilt für die unter Punkt 0.2 genannte Version, also für meinen 1.4 TFSI 122 PS.

    Ich weiß nicht, ob das vorher schonmal jemand gemacht hat. Falls die Moderatoren dieses Thema in einer anderen Kategorie passender finden, kann es ja verschoben werden.

    Den Anhang Audi A1 CoC.pdf betrachten
     
    #1 Agent L, 25.09.2011
    Zuletzt bearbeitet: 25.09.2011
    Guenka, alexkem und DO-KM gefällt das.
  2. RonnyD

    RonnyD Guest

    @ Agent L

    Hast du auch das CoC als PDF bei dem für Punkt 35. unter Punkt 52. die Rotor 7.5 x 18 ET39.5 mit 225/35 R 18 aufgeführt sind....... :)
     
  3. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Ich habe leider nur das CoC von meinem A1, Post #1.
     
  4. RonnyD

    RonnyD Guest

    Danke dir, da sind die Rotor bzw. andere in 7.5 x 18 ET39.5 mit 225/35 R 18 nicht aufgeführt. :confused:

    Vllt. hat jemand das CoC für die Kombi 7.5 x 18 ET39.5 mit 225/35 R 18 und kann es hier einstellen. ;)
     
  5. DaCo

    DaCo Audi A1 Fetischist

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    Hi,
    ich hab leider immer noch starke Probleme das Ganze zu verstehen^^
    Bedeutet das jetzt zusammenfassend gesagt, dass ich auf meinem 1.4er folgende Reifengröße fahren darf:

    205/55 R15 6,5Jx15 ET34 (Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen)
    215/40 R17 7,5Jx17 ET36 (Sommerreifen oder Allwetterreifen)
    215/45 R16 7Jx16 ET34 (Sommerreifen oder Allwetterreifen)
    185/60 R15 6Jx15 ET29 (Winterreifen)
    195/50 R16 6Jx16 ET30 (Winterreifen)

    Korrekt? Oder falsch verstanden? :D
     
  6. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Fast korrekt! :smile:

    215/45 R16 und 215/40 R17 darfst du auch als Winterreifen fahren.

    Die im CoC genannten Rad-/Reifenkombinationen beziehen sich auf die Felgen- und Reifengrößen, mit denen Audi den A1 anbietet. Selbstverständlich gilt das nicht nur für Audi-Originalfelgen, sondern auch für alle anderen Felgen gleicher Größe und ET.

    Darüber hinaus kannst du auch andere Felgen- und Reifengrößen montieren, die nicht im CoC genannt sind, wenn die Felgen eine ABE für den A1 haben und die Rad-/Reifenkombination im Gutachten zur ABE freigegeben ist (evtl. mit Einschränkungen und Auflagen).
    Rad-/Reifenkombinationen, die nicht im CoC genannt sind und auch keine Freigabe durch ABE haben, müssen von einem Sachverständigen (TÜV/Dekra) abgenommen werden.
     
    DaCo gefällt das.
  7. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

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    Sorry, aber das stimmt nicht !
    Die generelle Freigabe bezieht sich ausschließlich auf Originalfelgen. Nur für diese liegen auch die notwendigen Tragfähigkeitsbescheinigungen vor.
    Für alle Zubehörfelgen brauchst du ein Gutachten und musst sie beim Ing. vorführen. Die Vorführung entfällt bei Felgen mit ABE, aber da dürfte es nicht viele geben.
    Wenn weder noch = Einzelabnahme.
     
  8. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Im CoC steht beispielsweise die Felgengröße 7,5Jx17 ET36. Vom Hersteller oder Design steht da nichts. Die Freigabe bezieht sich also generell auf Felgen mit ebendieser Spezifikation. Daß auch nicht-originale Felgen eine ausreichende Festigkeit aufweisen müssen, versteht sich von selbst. Ein Festigkeitsgutachten wird i.d.R. immer mitgeliefert. Es ist mir aber neu (und ich stand noch nie konkret vor der Frage), daß Felgen, die a) genau den Spezifikationen gem. CoC entsprechen und b) eine bescheinigte ausreichende Festigkeit haben, nochmal beim Gutachter vorgeführt werden müssen.

    Bei den Felgen mit ABE kommt es in der Tat darauf an, was in den Auflagen steht (habe ich ja in meinem obigen Beitrag geschrieben). Manchmal ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges zu begutachten, manchmal nicht. Das steht meistens in Auflage A01, manchmal in A02 des Gutachtens zur ABE, und die wird bei vielen Rad-/Reifenkombinationen gar nicht gefordert.

    Wie du zu der Aussage kommst, daß es nicht viele Felgen mit ABE für den A1 gibt, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
     
    #8 Agent L, 08.09.2014
    Zuletzt bearbeitet: 08.09.2014
  9. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

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    OK, da will ich mich nicht festlegen. Seitdem ich Audi fahre (ca. 15 Jahre) hatte ich nur noch Original Felgen. Und davor gab es eher selten ABE für Felgen, mag aber heute anders sein.

    Fakt ist aber, dass für eine Zubehörfelge völlig unerheblich ist was im CoC steht sondern ausschließlich der Text des Gutachtens. Steht dort nicht explizit drin, dass auf eine Vorführung verzichtet werden kann muss bei einem zuständigen Gutachter eine sog. "Anbaubescheinigung" eingeholt werden, d.h. er bescheinigt den ordnungsgemäßen Anbau des Teils aus dem Gutachten.
    Kann man hier auch sehr schön nachlesen: Erforderliche Begutachtungen - Tuning, Anbau, Umbau | TÜV NORD

    Bei einer ABE ist es anders herum, da muss man nur hin wenn es drin steht oder man nicht alle Auflagen der ABE erfüllt. Das ist insbesondere bei Felgen praktisch immer der Fall wenn weitere Umbauten (Tieferlegung, Spurverbreiterung) dazu kommen. Selbst wenn jedes dieser Teile eine eigene ABE hat kommt man nicht um den Besuch beim Gutachter herum, denn die ABE bezieht sich immer darauf, dass alle anderen Komponenten serienmäßig sind.

    Das heißt allerdings nicht, dass man das auch zwangsweise sofort "eintragen" lassen muss, das wird immer gerne verwechselt. Üblicherweise steht in der Anbaubescheinigung, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere "bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle" erfolgen muss, also wenn man sowieso wegen einer Änderung oder so dort ist, bis dahin reicht es, die Papiere mitzuführen.

    Anders bei einer Einzelabnahme, da muss man sofort zur Zulassungsstelle und die vom Ing. geprüften Änderungen nachtragen lassen. Das hatte ich z.B. bei meinem Cabrio mit den RS4 Felgen. Die sind zwar Original Audi, stehen aber in ihrer Dimension nicht in meinem CoC. Da es von Audi aber weder ABE noch Gutachten gibt, sondern nur eine Tragfähigkeitsbescheinigung, musste eine Einzelabnahme erfolgen.
     
  10. DaCo

    DaCo Audi A1 Fetischist

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    Streitet euch doch nicht^^
    Danke schon mal für die super Auskunft ;)
     

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