Müssen größere Felgen eingetragen werden?

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Felgen & Fahrwerk" wurde erstellt von taschas-audi, 24.01.2012.

  1. taschas-audi

    taschas-audi Audi A1 Süchtling

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    Hi ihr Lieben,

    Ich als Blondi weiss das mal wieder nicht, deswegen frag ich euch: ab welcher Felgengröße muss ich das eintragen lassen bzw. Muss man es überhaupt eintragen lassen?

    Danke für eure Hilfe :)

    Achja und hat jemand nen schönen Tipp für mich, welche Felgen gut zum Misanoroten passen?
     
  2. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Alle Größen, die es nicht serienmäßig für dein Modell gibt müssen eingetragen werden.
    Auch wenn es keine original Audi Felgen sind, sondern Fremdfirmen, und keine ABE haben müssen sie abgenommen werden.
     
  3. A1Mieze

    A1Mieze Guest

    A1Scuba hat recht. Einträgen lassen ist immer besser. Kostet auch nicht die Welt.
    Ich kann Dir wenn Du mir dann die Fotos schickst auch mal noch Felgen drauf basteln! ;)

    LG Nancy
     
  4. simon461

    simon461 Guest

    Schau mal hier, http://www.pointsb2c001.mx-live.com/
    hier kannst du selbst konfigurieren.
    Das rot sieht zwar etwas merkwürdig aus aber zum groben Vorcheck ist es OK finde ich
     
  5. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Suche mal im Internet nach "Felgenkonfigurator". Viele dieser auf den Seiten von Reifenhändlern zu findenden Konfiguratoren sind so aufgebaut, daß du deine Automarke und das Fahrzeugmodell anklicken kannst, und dann eine Auswahl an passenden Felgen angezeigt bekommst. Diese haben meistens eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das jeweilige Fahrzeugmodell, so daß sie i.d.R. nicht mehr von einem Gutachter abgenommen werden müssen.

    Noch problemloser ist es, wenn du dir eine Rad-/Reifenkombination aussuchst, die auch von Audi für den A1 angeboten wird. Damit meine ich nicht das Audi-Felgendesign, sondern nur die Abmessungen der Felgen und Reifen. Der Durchmesser, die Breite und die Einpresstiefe der Felge sowie die damit kombinierte Reifengröße müssen dabei genau dem entsprechen, was in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung deines A1 eingetragen ist. In dem Fall brauchst du gar nichts mehr vom Gutachter abnehmen zu lassen.

    Falls dieses Thema für dich auch nach etwas Einarbeitung noch immer ein "Buch mit 7 Siegeln" sein sollte, würde ich dir eine Beratung durch den Fachhandel empfehlen.
     
    #5 Agent L, 24.01.2012
    Zuletzt bearbeitet: 24.01.2012
  6. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Das stimmt so nicht ganz.
    Wenn du bei ATU ne Felge kaufst mit den gleichen Abmessungen wie die original von AUDI, dann muss für die Felge dennoch ein Gutachten vorliegen, aus welchem ersichtlich ist, dass die Schuhe für den A1 geprüft/zugelassen sind.
     
  7. taschas-audi

    taschas-audi Audi A1 Süchtling

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    ok dann bleib ich bei den 15"... bissle viel aufwand für ein paar felgen ^^
     
  8. PtotheETER

    PtotheETER Aktives Mitglied

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    Lass dich hier nicht abschrecken, es gibt genug Felgen im Zubehör - auch in 18Zoll - die mit der richtigen Berreifung eintragungsfrei sind.

    Einfach die ABE mit führen und gut ist.

    Firmen wie reifen.com, ATU oder Premio können dir in deinem Ort sicher weiter helfen.
     
  9. taschas-audi

    taschas-audi Audi A1 Süchtling

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    ich dachte immer felgen mit abe sind auch eintragungspflichtig :confused2:
     
  10. Carisma1996

    Carisma1996 A1talk.de Legende

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    Wenn Du eine ABE hast, dann brauchst Du nichts eintragen :smile:

    Nur wenn Du ein Teilegutachten hast, dann musst Du zum Prüfer.
     

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