Tja, sieht so aus, als wenn meiner jetzt wieder an Audi geht (Rücktritt vom Kaufvertrag nach §437, Abs. 2, BGB). :sad:
Wann darf man denn Wandeln, wenn die 2Mal oder 3 Mal den Motor getauscht haben? Also bei der Rücknahme würde ich auf jedenfall alles rausholen was zum rausholen geht. Ich würde auch mal erwähnen, dass so eine Story eigentlich im ADAC Heft oder Auto Motor Sport rein gehört.
Grundsätzlich hat der Händler / Audi 2 x das Recht eine Reparatur durchzuführen. Erst nach dem 3. x kann wenn der Fehler nicht behoben werden kann z.B. Getriebe oder Motorprobleme eine Wandelung gefordert werden. Und raus holen kannste vergessen. Es gibt ganz genaue Richtlinien vom Gesetzgeber wie viel pro gefahrener Km der Händler / Audi vom Kaufpreis abziehen darf. Weitere Ansprüche haste nicht. Einzig wenn Du durch geschicktes Verhandeln noch etwas erreichen kannst. Aber Anspruch haste nicht darauf.
Hi, das ist nicht ganz richtig: Bei schwerwiegenden Mängeln kann schon nach dem ersten Versuch gewandelt werden. In dem Link findet man diverse interessante Gerichtsurteile. Es gibt zwar gesetzliche Vorgaben, aber: Der Streit geht schon beim Nutzungsgeld los ... die meisten Händler verlangen 0,67% pro 1.000 Kilometer ... erwähnen aber nicht, daß bei modernen Wagen sich mittlerweile 0,5% in den Urteilen durchsetzt (der Satz ist abhängig von der "Lebenserwartung" des Autos) ... Oder: Die Nutzungspauschale kann man unter Umständen ebenfalls kürzen. Was nur wenige wissen. Man muss den Wagen nicht zwingend im "Originalzustand" abgeben ... siehe dazu dieses BGH Urteil: Zitat: Ein Autokäufer hatte einen Firmenwagen erworben und anschließend aufwändigst ausgestattet. Leichtmetallfelgen, Breitreifen, Tempomat, Autotelefon und Navigationssystem sollten das Fahren schöner und komfortabler machen. Die Sache hatte einen Haken: Das Fahrzeug hatte zahlreiche Mängel, die sich nicht beheben ließen. Es kam zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Käufer wollte allerdings für die Zusatzausstattung, die Überführungs- und die Zulassungskosten zusätzlich zur Kaufpreisrückerstattung € 5500,- haben. Die Sache ging bis vor den Bundesgerichtshof, wo der Mann Recht bekam. Wer sein Fahrzeug wegen Mängeln zurückgeben kann, darf die Kosten für zusätzliche Aufwändungen als „vergebliche Kosten“ auf den Händler abwälzen. Allerdings musste sich der Mann eine 20 %ige Kürzung seines Anspruchs gefallen lassen, weil er das Fahrzeug schon ein Jahr lang benutzt hatte. BGH, Urteil v. 20. 7. 2005 Az. ZVIII ZR 275/05 Fazit: Man sollte sich im Falle eines Falles rechtlich beraten lassen und nicht einfach dem Händler glauben. Ein guter Anwalt (den im Streitfall der Händler zahlen muss), ist Gold wert ...
Man kann glaube ich auch noch etwas rausholen,weil Audi dein Kapital nutzen konnte. Soweit ich weiss. Aber 0,5% pro 1000km ist doch deutlich besser als verkaufen
Das stimmt schon. Und trotzdem: Ich habe in den letzten Monaten soviel Zeit beim Händler verbracht, wie zuvor in den letzten 15 Jahren nicht. Und es ist nur traurig, wenn es so "auseinander" geht ... Denn so ein Auto kauft man aus / mit Emotionen ... und nicht um es nach sieben Monaten zu wandeln. Lieber hätte ich einen A1 ohne Zicken gehabt. Denn selbst, wenn es "günstig" erscheint: Die Zeit und die Nerven ersetzt niemand! Und jetzt steht der nächste Autokauf an ...
wir wollen jetzt aber wieder zurück zum Thema kommen der da lautet Ölverbrauch 185 PS A1 weiter können wir das Thema Wandlung dann hier vertiefen: http://www.a1talk.de/audi-a1-kaufberatung/4245-wandlung-rueckgabe-von-autos-info.html
Ich bin jetzt knapp 16.000km gefahren und hab bis jetzt ca. 3,5 Liter nachgefuellt. Sind so um die 0,22l/1000km. Angegeben ist glaub bis zu 0,8l/1000km, denke mal das des noch im Rahmen ist. Wie viele 136kw'ler gibt's schon mit motorschaden??