Das Problem ist, dass viele schon heute die Lichthupe als Nötigung oder direkten Angriff sehen. Man fährt schneller z.B. 180km/h man fährt auf einem zu der langsamer ist. Sowas kommt halt öfters vor, man lässt die Person in Ruhe überholen und hält genügend Sicherheitsabstand. Nur zieht die Person nach dem Überholen nicht rüber... Also kurz Lichthupe, damit man sein Überholen ankündigen möchte und schon ticken einige aus. Über wilde Gesten, bis hin zum Bremsen war schon alles dabei und dabei war der Sicherheitsabstand groß genug (der Geschwindigkeit entsprechend). Nächste Gelegenheit auf der A1 in Richtung Köln unterwegs gewesen. Es war am Wochenende und relativ leer. Daher schön immer auf der rechten Spur gefahren, wenn es ging. Ein anderer Wagen hatte die gleiche Geschwindigkeit wie ich und fuhr konstant auf der mittleren Spur. Teilweise fuhren wir so 1-2km mit 50m Abstand und der gleichen Geschwindigkeit auf unterschiedlichen Spuren... Das Beste was ich zum mittleren Spurfahren bis jetzt gehört habe, kam von einem Kumpel als wir gemeinsam mit seinem Wagen Richtung Köln gefahren sind. Zitat:"Ich fahre nicht gerne rechts, wenn LKWs ihr Zeug mal verlieren, dann beschädigt das mein Auto." Ich habe ihn danach zumindest gebeten schneller als 120km/h zu fahren... MfG Scie
Meinst du ich kann das leiden.......... :thumbdn: Aber es gibt solche Stevenn da änderst du nichts dran und ich auch nicht. :cool2:
Auf der linken Spur nach links blinken um die Überholabsicht anzuzeigen ist übrigens auch erlaubt soweit ich weiß. Vorausgesetzt wie immer der Abstand ist ausreichend und es kann nicht als Nötigung ausgelegt werden. Finde ich deutlich weniger aggressiv als Lichthupe und manchmal weiß jemand vor einem auf der linken Spur ja wirklich nicht, dass man gerne noch schneller fahren würde. Die schlechte Alternative das anzuzeigen ist dicht aufzufahren. :scared:
Ich bin dafür, dass der liebe Ronny unter seinen Namen noch einen Sondertitel bekommt: Zur Auswahl stehen: -Forums-Papst -Moralapostel -Vorzeigebürger -Hilfsheriff Diskutieren ist ja OK, aber dumme Beispiele bringen und anderen was vorschreiben wollen finde ich ziemlich unter aller Sau! Einfach mal raushalten - das können einige wohl nicht. :angry::thumbdn: Sorry für die harten Worte, aber so was regt mich auf!
Falls, laut Aussage eines Bekannten (Verkehrspolizist) ist Blinken nicht erlaubt. Dagegen einmal die Lichthupe zu betätigen schon. Mehr ist schon wieder Nötigung! Also Vorsicht! LG Nancy
war da nicht auch irgendwie ein Unterschied zwischen "aufblenden" (wenn man das Licht eh anhat) und eben Lichthupe (wenn man ohne Licht fährt) - irgendwie war mir so...?