Brauche mal dringend einen Rat!...

Dieses Thema im Forum "Smalltalk und Offtopic" wurde erstellt von ICE_Zugführer, 17.10.2012.

  1. Senator

    Senator A1talk.de Legende

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    Nach Deiner Beschreibung warst Du auf einer Autobahn innerhalb Berlins unterwegs. Laut Bußgeldkatalog werden für das Überholen rechts außerhalb von geschlossenen Ortschaften und auf Autobahnen 3 Punkte und 100 € fällig.

    Ob der Widerspruch vor Gericht Erfolg hat, erscheint mir fraglich. Der Polizist hat bestimmt eine Begründung parat, warum er verkehrsbedingt, aus technischen oder anderen Gründen etwas langsamer fahren musste. Selbst wenn er Dich behindert hat, würde das nicht Deinen Regelverstoß rechtfertigen. Negativ schlägt außerdem zu Buche, dass das (wie Du schreibst) nicht Dein erster Verstoß gegen die StVO war.

    Ich würde an Deiner Stelle das Prozessrisiko nicht eingehen und die Strafe schlucken.
     
  2. bastelonkel

    bastelonkel Lebendes Lexikon

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    Vergeßt eines nicht.
    Der sitzt leider am längeren Ast.
     
  3. RS6

    RS6 Aktives Mitglied

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    Alles in allem hängt Dein Erfolg von vielen Faktoren ab. Hast Du einen guten Anwalt? Hast Du eine Rechtsschutz, die Deinen Anwalt bezahlt, denn die Kosten musst Du unabhängig vom Ausgang selber zahlen. Was hast Du für einen Richter?
    Mir sind auch schon einige dubiose Sachen mit der Rennleitung passiert und ich habe das Kostenrisiko immer auf mich genommen, weil mein rechtsempfinden es nicht zulässt, dass die Uniform prinzipiell recht hat.
    Der Polizist hat auf alle Fälle gegen zwei Sachen verstoßen, Rechtsfahrgebot sowie Nötigung durch langsam fahren ohne ersichtlichen Grund. Ok, das kannst Du ihm nicht beweisen, aber er kann Dir auch nichts beweisen. Was ist denn, wenn Du rechts fährst und das Auto links vor Dir stark verzögert? Bremst Du auch, um ein rechts überholen zu vermeiden, würdest Du den nachfolgenden Verkehr gefährden, und Du weisst ja auch nicht, ob der links nicht sogar anhalten will, warum auch immer. Also darf man dann unter Abwägung aller Umstände mit angepasster Geschwindigkeit rechts vorbeifahren. Und 'vorbeifahren' wird in der StVo anders behandelt als überholen.
     
  4. mcdougel

    mcdougel Audi A1 Senior

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    Rechtsueberholen ist auf autobahnen nur gestattet wenn in einer "kolonne" gefahren wird. Ausserdem rechts vorbei fahren ist nicht rechts ueberholen. Das rechts ueberholen wird in dem moment abgeschlossen wenn du auf die spur des rechts ueberholten wechselst. So wurde es mir damals auf der polizeiwache erklaert ;)
     
  5. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

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    Was ist mit dem 3. Fahrzeug?
    Der wurde ja auch auf 55 km/h runtergebremst.
    Da sitzt im Fall der Fälle ein Augenzeuge
    drin, der Deine Vorfälle bestätigen kann!
     
  6. Okeydoky

    Okeydoky Audi A1 Guru

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    Er war doch der letzte von den 3 Fahrzeugen...
     
  7. ICE_Zugführer

    ICE_Zugführer Lebendes Lexikon

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    Richtig das 3.Fahrzeug war das 1.sozusagen und durch die Aktion nichtmehr in Sichtweite. Allerdings musste ich nachdem vorbeifahren wieder auf seine Spur da die Rechte etwa 200Meter weiter dann nichtmehr befahren werden durfte.

    Ob ich einen guten Anwalt habe weiß ich nicht, bin beim ADAC mit Verkehrsrechtsschutz und habe da jetzt einen genannt bekommen den ich nehmen kann. Muss nur erst auf die erste Post wegen dieser Sache warten.
     
  8. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

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    Eben, drum hab ich gedacht, er kann sich an den Wagen vor
    ihm noch erinnern! Marke, Modell, vielleicht das Kennzeichen...:wink:

    Da gab es doch sogar mal ein Lied: "Im Wagen vor mir fährt ein...."
    :laugh: Jaja, ich hör schon auf! :laugh:
     
  9. ICE_Zugführer

    ICE_Zugführer Lebendes Lexikon

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    Irgendwas kleines Japanisches...war ja recht dunkel da die Beleuchtung kaputt war auf der Bahn^^
     
  10. Zanshin

    Zanshin Audi A1 Guru

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    Also ich hatte mal einen Rechtsstreit deshalb. Er wäre alleine, du warst alleine. Keine zeugen. Aussage gegen Aussage und glaub mir die Gerichte mögen es garnicht wenn Bullen so tun als ob ihre Meinung mehr zählen würde. Kannst theoretisch auch behaupten das dies nie passiert sei und was er sich einbildet. Er hat doch keinerlei Beweise dafür oder? Wo kommen wir hin wenn Bullen einen ohne Beweise oder zeugen alles unterstellen könnten?

    Ich hätte ihn auch überholt, gibt doch gar keinen Grund. Wahrscheinlich hat er sogar gepennt oder sich anders beschäftigt.
     
    #30 Zanshin, 18.10.2012
    Zuletzt bearbeitet: 18.10.2012

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