Denke eigentlich auch eher, dass das Hörensagen ist und nie ernsthaft verifiziert wurde. Auch das mit den Franzosen. Ganz anders bei BMW Motorrädern bspw. Immer wenn die von den Fachzeitschriften bei Testfahrten auf den Prüfstand kommen liegt die Leistung ne ganze Ecke über der Werksangabe (nachzulesen in div. Zeitschriften und Magazinen). Warum das so ist, keine Ahnung.
Das wird so sein, wie jetzt auch bei Stiftung Warentest festgestellt.... wenn Tests anstehen, werden kurzerhand die Produkte "kurzfristig" verbessert :tongue: Vor einigen Jahren, als ich noch in einer Agentur u. a. auch für Opel arbeitete, gab es dort schon immer eine (Werks)Abteilung, die sich ausschliesslich mit Fahrzeugen für Presse etc. beschäftigte - und damit meine ich keine administrative oder kaufmännische Abteilung So handhaben das ganz sicher alle Hersteller.
Stimmt, kenn ich auch aus meiner Firma. Die Pressefahrzeuge werden ja auch schon vor Markteinführung rausgegeben.
Guten Abend zusammen, ich habe heute eingekauft und mich für den 86er gefahren ich bin vorkommen zufrieden habe ihn ausführlich Probegefahren und dann ging es auch schon ganz schnell mehr dazu im anderen Thread
Wenn ich 122ps bestelle, müssen es 122ps sein. Ne gesetzliche Regelung für weniger gibt es nicht... Wäre ja genauso wenn ich nen halben Liter Bier bestelle und nur 480ml geliefert werden. In beiden Fällen hast du ein Anspruch auf Nachbesserung. Denn du hast einen Vertrag über 122ps abgeschlossen bzw. 500ml Bier. Und dies muss erfüllt werden!
Ebend nicht. Ich hatte davon mal gelesen , dass es bis zu 10% abweichen darf. Ist halt die Fertigungstoleranz http://mobil.kfz-betrieb.de/artikel/345990/
Naja ist "nur" ein Gerichtsurteil vom Landgericht. Ein Gesetz gibt es trotzdem nicht. In dem § 323 Abs. 5 BGB steht eigentlich nur das was ich auch geschrieben habe. Das das Urteil nicht angefochten wurde, wundert mich nicht. Auf schlechte Werbung kann BMW verzichten^^ Inwieweit man dieses Urteil als Bezug nehmen kann, ist fraglich. Da die 10% was vom Landgericht angesetzt wurde, nicht grade wenig sind. Hätte ich solch einen Wagen, würd ich dies nicht hinnehmen.
Diese Toleranzwerte gelten doch auch für die Tachoabweichung. Das ist nunmal wirklich "Stand der Technik". Wer, von den ganz "stinknormalen Autofahrer" merkt denn wirklich den Unterschied (ohne Leistungsmessung)? Alleine schon durch die fahrtechnischen Unterschiede anhand Ausstattung, Reifengrösse, Getriebeart etc. lässt sich kaum ein Fahrzeug 1:1 mit einem anderen vergleichen. Sofern es keine irrigen Abweichungen mit der Leistung gibt, wird auch ein Gerichtsurteil nichts an der technischen Realität ändern Wenn Du z.B. eine Hose in Größe 48 anprobierst, wirst Du in verschiedenen Geschäften/Marken auch Unterschiede feststellen.
...jetzt treibst du aber Wortklauberei Stevenn..ok, setze bitte gesetzlich in Gänsefüße...ich meinte damit, dass es vermutlich Rechtsprechung gibt, welche sich damit besdhäftigt, ab welcher Abweichung ein "Mangel" vorliegt. Und sie gibt es ja... Und wenn du dich noch so auf den Kopf stellst :flapper: Nein, ein Auto hat keine Leistung auf den Punkt!! Denn - und das ein Faktum!!! - die Leistung hängt auch stark von den Umgebungsparametern, wie etwa Luftfeuchtigkeit, Höhe, Temperatur, etc. ab. BG