Xenonscheinwerfer mit roter Einlage

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Tuning" wurde erstellt von MiniDriver, 15.01.2012.

  1. Carisma1996

    Carisma1996 A1talk.de Legende

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    hahaha ... klaro ... sag das dann später dem Richter :flapper:
     
  2. 8X-136kw

    8X-136kw Audi A1 Guru

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    Ich hab letztens nachgefragt wegen andersfarbenen Wings, wie beim Quattro. Der Lagerist musste erstmal bei Audi nachfragen.
    Von dort hieß es dann die farbigen Wings sind nicht für Privatpersonen vorgesehen. (also es gibt wohl welche, aber sind bisher nicht normal zu bekommen)
     
  3. vinc32

    vinc32 Guest

    Soll Ich mal probieren da dran zu kommen? Han den thread nicht durchgelesen... Aber was würdet ihr ausgeben wollen?
     
  4. 8X-136kw

    8X-136kw Audi A1 Guru

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    Optimal wäre es wenn man nur die Wings bekommen könnte. Also Scheinwerfer zerlegen und Wings austauschen.

    Es sollte auf jeden Fall im bezahlbaren Rahmen liegen. (nicht mehr als das doppelte der normalen Scheinwerfer)
    Weil ich wäre auch bereit die Scheinwerfer zu öffnen und innen zu folieren. Das sollte nicht das Problem sein. (dabei könnte man evtl auch die LEDs vom Wing ändern. Aber erstmal n bisschen Geld zusammensparen) ^^
     
  5. Matse.P

    Matse.P Guest

    Hallo Leute!
    Nur mal kurz:
    Ein TÜV oder generell ein aaS kann keine Scheinwerfer eintragen. Scheinwerfer gehören zu den bauartgenehmigungspflichtigen Bauteilen am Fahrzeug.

    Die Bauartgenehnmigung wird vom KBA oder einer anderen staatlichen Zulassungsbehörde in der EU (das sagt die Ziffer nach dem E in dem Kreis welche die amtliche Zulassung gegeben hat) erteilt und ist dann fortan gültig. Diese Bauartzulassung gilt fortan für den gesamten Scheinwerfer als Baueinheit und erlischt, sobald daran Manipulationen erfolgen.

    Manipulationen sind dabei NICHT das Auseinanderbauen und Wiederzusammensetzen sondern das Abändern des geprüften Umfangs, so dass der Scheinwerfer danach nicht mehr der Beschreibung der Bauartzulassung entspricht. Damit erlischt seine ABE und damit die Zulassung.

    Es ist also sehr wohl gestattet, den Scheinwerfer zu öffnen, ihn zu demontieren und ihn wieder zusammenzubauen. Er muss nur danach in allen Punkten wieder dem Baumuster ensprechen.

    Damit ist leider das Ändern der Farbe illegal bzw. führt unmittelbar zum Erlöschen der Bauartzulassung.

    Bauartzulassungspflichtige Teile ohne Zulassung können auch nicht eingetragen werden. Sie dürfen schlicht nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Das gilt nicht nur für Scheinwerfer sondern für alle bauartzulassungspflichtige Teile wie Anhängerkupplungen zum Beispiel uvm.. Damit kann auch ein TÜV sowas nicht eintragen. Im Umkehrschluss kann sogar gesagt werden, dass bauartzulassungspflichtige Teile mit Zulassung automatisch immer zugelassen sind und nie eingetragen werden müssen. Modifizierte man sich beispielsweise seinen A1 blechtechnisch so, dass im Heck Rückleuchten vom Renault Kangoo dranpassen, so kann man diese direkt fahren und muss sie nicht eintragen lassen!

    Folglich gibt es legal keine Möglichkeit, außer, Audi macht die Bauartzulassung oder man selbst und das ist nahezu unmöglich ...

    LG,
    Matse
     
  6. etsche

    etsche A1talk.de Legende

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    habe heute mal nach gefragt ob es geht die scheinwerfer einzubauen ,nicht so einfach mit umbau maßmahmen z.b steuergerät usw. preis ca 1500,00euro:cursing:
     
  7. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Sicher, dass das nicht der Preis für's Upgrade von Halogen auf Xenon ist?
     
  8. etsche

    etsche A1talk.de Legende

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    ja von xenon...
     
  9. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Krass. Warum ist das so teuer? Xenon ist doch Xenon, oder?
     

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