Dacia Logan gegen Audi A1

Dieses Thema im Forum "Smalltalk und Offtopic" wurde erstellt von sldl82, 28.02.2013.

  1. Bender

    Bender Audi A1 Guru

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    Also mir soll es recht sein wenn sein Auto kein Unfallwagen ist.
    Sowas kann jeden passieren.


    Das habe ich gefunden:
    Ratgeber Recht - Wann ist ein Auto ein Unfallwagen? - autobild.de


    Nun, Unfallwagen oder keiner?
    Was passiert mit dem eingedrücken Blech?
     
  2. sldl82

    sldl82 Audi A1 Guru

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    Hey Leute


    so also warum ich dafür einen Anwalt nehme, hat den Hintergrund das etwas müde im Umgang Versicherungen, Werkstätten und Vertragshändler geworden bin.

    Meine Nerven sind zurzeit so angespannt das ich mich nicht mit Versicherungen u.s.w. auseinander setzen kann oder auch will.

    Die Frau wird dadurch ja nicht mehr geschädigt, ihr Versicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet mir als geschädigten einen Anwalt zu bezahlen.

    Der Anwalt kümmert sich darum, das alles seinen rechten Gang geht. Gestern war der Gutachter da, heute ist das Gutachten fertig und ging zur Versicherung raus.
    Schaden (ca.8% vom Fahrzeugneuwert)

    Ich brauche mich nicht um Briefe, Fristen, Nutzungsausfallentschädigung, u.s.w. zu kümmern.

    Ich bin der Frau auch dankbar das Sie sich gemeldet hat und nicht einfach weiter gefahren ist.

    Edit:
    Ich werde auf jedenfall das bei einem Verkauf mit angeben. Da jedes meiner Autos bis jetzt eine lückenlos Historie hatte. Dazu zählen Einträge in ein Tagebuch, mit Werkstattaufenthalte, Ersatzteile, Fotos sowie einen Liste von defekten Teile, u.s.w
    Wenn ein Käufer dann sagt das sein ein Unfallschaden, dann ist das halt so. Wenn einer aber das nur als Parkrempler hinnimmt werde ich das auch aktzeptieren.
    Ich sichere mich aber in solchen Fällen immer Vertraglich ab.
    Wer eines meiner Autos bis jetzt gekauft hatte, konnte sich auch nie beschweren.
     
    #12 sldl82, 01.03.2013
    Zuletzt bearbeitet: 01.03.2013
  3. Zetti

    Zetti Audi A1 Guru

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    Also mal so rein globalgalaktisch... die Anwaltkosten sind dann in den Prämien der Versicherer mit drin. Unabhängig davon, ob man das Recht auf einen bezahlten Anwalt hat, gelten da nicht so Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit und Verpflichtung zur Kostenminimierung?
     
  4. mellede

    mellede A1talk.de Legende

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    Leute ich hab Feierabend ;)

    Aaaaalso, wie ich schon mehrfach hier mitgeteilt habe,hat der Geschädigte eine Schadenminderungspflicht. D.h. er muss so handeln,als müsse er den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

    Allerdings, hat man als Geschädigter freie Werkstattwahl, freie Sachverständigenwahl etc.
    Beim Sachverständigen ist es aber so,dass dieser von der Versicherung nur gezahlt wird,wenn der Schaden sich nicht innerhalb der Bagatellgrenze liegt. Hier sagt man so Pi mal Daumen 1000€ brutto Schaden. Die örtliche Rechtsprechung kann allerdings abweichen.

    Anwalt kann sich der Geschädigte auch nehmen. Wenn man sich nicht auskennt und/oder keine Zeit/Nerven dafür hat ist das doch okay. Ist bei manchen Sachen recht hilfreich,aber das was der Anwalt leistet, außer eine Klage, kann jeder Geschädigte selbst ganz einfach geltend machen.

    Unfallauto ist es nur,wenn, wie hier, eine Instandsetzung der Seitenwand vorgenommen wird. Wird diese lediglich lackiert,weil leichte Kratzer,ist es kein Unfallauto. Ebenfalls,wenn z.B. der Stossfänger ausgetauscht wird.

    Und Zetti hat recht,dass im Endeffekt die Versicherungsgemeinschaft die zum Teil unnötigen Kosten mitträgt. Also,wenn ihr am Ende des Jahres rumheult,dass eure Prämie trotz unfallfreien Fahrens steigt,bedankt euch bei den Geschädigten ;)

    Und Sebastian wenn du Probleme oder Fragen hättest,hättest du auch mich fragen können ;)
     
    DSB115, sldl82 und Zetti gefällt das.
  5. Okeydoky

    Okeydoky Audi A1 Guru

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    Dein Lackdoktor hat lackiert? Das würde ich beim Wiederverkauf im Kaufvertrag erwähnen, sonst kann es recht unangenehm für dich werden...:unsure:

    Zum Thema Unfallwagen....da ich kein Jurist bin und noch nie einen Unfall hatte, kann ich mich nicht dazu äußern.
    Es gibt aber unzähligen selbsternannten Hobbyjuristen, die mal irgendwie gehört haben sollen, was Unfallschaden und was ein Bagatellschaden ist.

    Für mich ist ein Fahrzeug nur Unfallfrei, wenn an der Fahrzeugkarosse keine Reparaturen vorgenommen wurden.

    Zitat Stern:
    "Die Definition ist eindeutig: "Nur ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei." Käufer von Neuwagen und Tageszulassungen werden sicher selten Probleme mit einem Unfallfahrzeug haben. Obwohl es auch schon vorgekommen ist, dass nagelneue Autos auf dem Transport oder dem Hof beschädigt wurden. Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, "Unfallschäden". Dazu zählen keineswegs nur massive Schäden, die tragende Teile beschädigt haben, sondern auch typische Kleinschäden wie Parkrempler etc. Um das Prädikat "unfallfrei" zu verdienen, muss der Wagen also ohne vorhergegange Beschädigungen sein. "

    Noch ein Zitat aus dem www:
    "Definition Unfallschaden:

    Ein Unfallschaden ist eine Beschädigung des Autos durch ein unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht. Ein Unfall hat einen Personen- oder Sachschaden zur Folge. Ein Unfallschaden an einem Auto ist dann gegeben, wenn (lt. aktueller Rechtssprechung) eine Bagatellgrenze von ca. 50 € überschritten ist.

    Es ist also tatsächlich so, dass bereits ein finanziell geringer Schaden als Unfallschaden gewertet wird. Wer sein Auto also verkaufen möchte, muss auch solche kleinen Schäden immer als Unfallschaden angeben. Es gibt also keine Freigrenze für Unfallschäden wie früher oft behauptet wurde.

    Leider kursieren immer noch Aussagen wie “Unfall erst ab 1.500 € Schaden” oder “Bagatellschäden sind Schäden bis zu 1.000 €” oder noch viel wildere Varianten wie “alles was man schweissen muss” ist ein Unfallschaden.
    Kostenlos Unfallkaufangebote einholen

    Unfallschaden Beispiele:

    Beim Ausfahren aus einer Tiefgarage streift der Autofahrer eine Betonsäule. Daraufhin muss die rechte hintere Tür zerlegt, gespachtelt und lackiert werden. Obwohl das Auto nicht in einen klassischen Verkehrsunfall verwickelt war, muss der Verkäufer beim Weiterverkauf des Autos diese Beschädigung angeben.

    Auch wenn man beim Einparken ein anderes Auto touchiert und bei beiden Autos die Stoßstangen ersetzt werden müssen, ist dies schon ein Unfallschaden, der beim Weiterverkauf anzugeben ist.

    Ein Hagelschaden oder ein auf ein Auto gestürzter Ast werden übrigens auch als Unfallschaden gewertet.

    Tipp:
    Heben Sie Unfallgutachten, Kostenvoranschläge Ihrer Werkstatt und natürlich Rechnungen zur Reparatur gut auf und dokumentieren Sie damit den Schaden nachvollziehbar beim Verkauf Ihres Gebrauchtwagens, dies schafft Transparenz und Vertrauen bei einem Vorschaden."
     
  6. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    BGH hat entschieden, kurz und knapp: wenn ein Sachmangel vorliegt/vorlag, handelt es sich um einen Unfallwagen. Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelte, liegt kein Unfallwagen vor. Egal ob es einen Unfall gab oder nicht.
    Da ist es auch egal was in irgendwelchen Jura-Foren von Hobbyanwälten gesagt wird, das Urteil vom BGH zählt mehr.
    Abgrenzung Bagatelle und Sachmangel...
     
  7. denis

    denis Audi A1 Süchtling

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    Soweit ich weiß ist das Auto erst dann ein Unfallauto, wenn sich der Rahmen des Wagens durch einen Unfall verzieht und das dementsprechend gerichtet werden muss. Lackschaden, Kratzer und Beulen sind im Endeffekt "harmlos", aber trotzdem bitter.
     
  8. Okeydoky

    Okeydoky Audi A1 Guru

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    Hier geht es um einen Rechtsstreit, bei dem im Kaufvertrag nicht erwähnt wurde, ob das Fahrzeug unfallfrei war?

    Ich würde niemals einen Kaufvertrag unterschreiben, indem nicht eindeutig versichert wird, dass der Wagen unfallfrei ist....was soll der Schwachsinn? War wohl ein Wagen von einem Fähnchenhändler.....

    Obwohl das mit dem Thema eigentlich gar nix zu tun hat:
    Du weisst schon, dass das Urteil vom Landesgericht aufgehoben wurde?

    Die Klägerin hatte mehr oder weniger Glück:

    Abgrenzung zwischen Sachmangel und Bagatellschaden bei gebrauchten Kfz

    Eine klare Definition, was Unfall und was Bagatellschaden ist, kann ich, auch mit deinen Links, immer noch nicht erkennen?

    Natürlich ergibt einen Delle, die vom Beulendoktor gerichtet wurde, noch lange kein Unfallwagen...das fände ich auch übertrieben...
    aber lackierte Teile, die möglicherweise nicht mal mit Fotos dokumentiert wurden, kann einen erheblichen Blechschaden als Ursache haben oder eben nur einen kleinen Kratzer...ich würde so ein Fahrzeug nicht kaufen wollen!

    In dem Fall ist der Wagen von sldl82 für mich definitiv ein Unfallwagen. Punkt.

    Zudem sollte er auch dem zukünftigen Käufer seines Audi´s auf den Unfall hinweisen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will.

    Bei Smartrepair-Geschichten wäre ich mir nicht so sicher.....obwohl ein Fahrzeug mit Hagelschaden, der mit Smartrepair (also vom Beulendoktor gerichtet) behoben wurde, auch ein Unfallwagen ist!!! :blink:
     
  9. Audrey

    Audrey Audi A1 Guru

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    Also Gespräch zwischen meinem Händler und mir, der meinen Lupo in Anzahlung genommen hat: "ist das ein Unfallwagen?" Ich "nee - hat halt nur ein paar Kratzer, wobei, definiere Unfallwagen". Er: "Unfallwagen ist, wenn ein Teil ausgetauscht wurde". Ich "oh - dann ist's wohl doch ein Unfallwagen, weil letztes Jahr hat er hinten eine neue Stoßstange bekommen" (hab da das Mülltonnenhäusel geküßt....) und er "na nee, deswegen ist's sicher kein Unfallwagen"...

    Ich hab letztes Jahr ja eine Tiefgaragenecke ganz "klug" erwischt, die Reparatur hat mich 1200 EUR gekostet und das gesamte Teil wurde komplett ausgetauscht. Ist also quasi neuer als das Auto ansich. Ist's für Dich trotzdem ein Unfallwagen?
     
    #19 Audrey, 02.03.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.03.2013
  10. Chicks

    Chicks Lebendes Lexikon

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    Wenn man keine teile austauschen darf. Dann kann man ja z.b. Nicht auf s-line Schürzen tauschen.
    Weil wäre dann ja ein Unfall Fahrzeug.

    Wenn ich eine Stoßstange wegen einer Beule wechseln lassen will und mir dafür ein neu Teil dran baue dann ist das für mich kein Unfall Fahrzeug.
    Wenn der teile ausgebessert wurden die nicht einfach ersetzt werden können z.b Träger oder Seiten Wand. Dann wurde ich das beim Verkauf mit angeben. Aber sonst wofür ??
    Wenn jeder kleinste Schaden ein Unfall wäre. Dann wäre jedes Auto falsch beschrieben sogar im Autohaus oder online. Dann müsste es die Rubrik unfallfrei gar nicht geben.





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