Ordungswidrigkeitenanzeige für Parken rechtens??

Dieses Thema im Forum "Smalltalk und Offtopic" wurde erstellt von sldl82, 15.03.2013.

  1. sldl82

    sldl82 Audi A1 Guru

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    Hallo Leute,

    heute habe ich mit meinen "kleinen" ein Knöllchen bekommen, obwohl ich meines erachtens richtig geparkt habe.
    Situation:
    Ich war in der Berufsschule und habe mein Auto in der Karl-Custer-Straße 1, Sankt Ingbert geparkt. Dort ist das Zeichen 314 mit dem Zusatzschild "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" aufgestellt. Mein Fahrzeug steht wie man auf den Bildern auch erkennen kann in den nicht mehr ganz taufrischen Markierungen. Trotzdem hat die Verkehrsüberwachung der Stadt St.Ingbert mir ein Knöllchen an den Scheibenwischer geheftet.
    Was meint Ihr wer ist da im Recht?
    Die Stadt die sich bestimmt darauf bezieht das die Markierungen nicht mehr gültig sind da sie schon zu verblasst sind, oder ich der damit Argumentierten wollte das wenn eine Straßenmarkierung nicht mehr richtig zu erkennen ist sie trotzdem nicht ihre Gültigkeit verliert.
    Ich möchte für diese Sache jetzt nicht auch nochmal meinen Anwalt einschalten das es ja "nur" um 15€ geht, aber ich versuche wenn es geht immer richtig zu Parken und fühle mich leicht abgezockt. In diesem Fall war und bin ich mir auch sicher das ich richtig geparkt habe.
    Welche Argumentation würdet Ihr vorlegen um in diesem Fall die Sachbearbeiter/in zu überzeugen das Verfahren einzustellen. Habt Ihr vielleicht Muster Gerichtsurteile, auf die ich mich beziehen könnte?

    Gruß und für manche auch ein Kuss :tongue:

    Euer Sebastian

    P.S. ja ich weiß die Kiste sieht aus wie eine Sau :biggrin: aber ich bin bis jetzt noch nicht dazu gekommen sie zu waschen, heute waren es bei uns auch wieder -9°C das ist mir zu kalt zu waschen und für in die Spülmaschine ist der kleine noch zu groß.
     

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    #1 sldl82, 15.03.2013
    Zuletzt bearbeitet: 15.03.2013
  2. GE.Micha

    GE.Micha Audi A1 Guru

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    Du parkst auf dem Gehsteig .

    Wobei, da sieht man ja noch die Markierung das es erlaubt ist.
    Ich seh nichts unerlaubtes!
     
    #2 GE.Micha, 15.03.2013
    Zuletzt bearbeitet: 15.03.2013
  3. Coolcat

    Coolcat A1talk.de Legende

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    nen Gerichtsurteil wg 15€ wirds bestimmt nicht geben.

    Ganz ehrlich: ich sehe da keine einzige Linie :bored: :unsure:
     
  4. sebastian.trzynka

    sebastian.trzynka Lebendes Lexikon

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    Ich leider auch nicht... :mellow:
     
  5. Bender

    Bender Audi A1 Guru

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    So wie es auf den Bildern aussieht haben alle einen Strafzettel erhalten? Parkt jeder genauso.
     
  6. Guenka

    Guenka Guest

    Parken auf dem Bürgersteig / Gehweg ist das Problem. Kann keine Linie auf den Bildern erkennen. Dies bedeutet Parken erlaubt aber nicht auf dem Gehweg. Dafür die Knöllchen.
     
  7. sldl82

    sldl82 Audi A1 Guru

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    Wie schon geschrieben ist die Linie nicht mehr sehr deutlich zu erkennen aber wenn man vor Ort ist sieht man sie besser.
    Ich hab mal einen roten Strich daneben gemacht.
     

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  8. Guenka

    Guenka Guest

    wenn dem so ist, dann einfach Wiederspruch einlegen mit Beilegung der Fotos.
     
  9. sldl82

    sldl82 Audi A1 Guru

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    Wiederspruch einlegen hatte ich sowieso vor (ich bin zurzeit so leicht reizbar das ich nur noch mit meinen beiden Mittelfinger tippe ;-) außer bei euch :-D ) ich weiß jetzt nur nicht ob meine These auch haltbar sind oder ob das Amt recht bekommt wenn sie sagen das die Linie nur noch schemenhaft zu erkennen ist und somit auch nicht mehr zu den gekennzeichneten Parkflächen gehört.
     
  10. Guenka

    Guenka Guest

    Linie ist Linie, ansonsten muss sie restlos entfernt werden.
     
    strucki200 und sldl82 gefällt das.

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