Ordungswidrigkeitenanzeige für Parken rechtens??

Dieses Thema im Forum "Smalltalk und Offtopic" wurde erstellt von sldl82, 15.03.2013.

  1. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

    Dabei seit:
    11.12.2010
    Beiträge:
    8.479
    Zustimmungen:
    1.773
    Gratulation dazu! Nur blöd, daß man wegen solch einer ungerechtfertigten Beschuldigung den ganzen Aufwand, Ärger, Portokosten, usw. hat, wofür es keine Entschädigung gibt.
     
  2. sldl82

    sldl82 Audi A1 Guru

    Dabei seit:
    13.03.2012
    Beiträge:
    606
    Zustimmungen:
    105
    Ja das stimmt, leidtragender ist immer der Beschuldigte. Wegen der 0,58€ mach ich aber jetzt kein Faß auf. :)
     
  3. Audrey

    Audrey Audi A1 Guru

    Dabei seit:
    27.12.2010
    Beiträge:
    497
    Zustimmungen:
    106
    Wie? Du hast mit einem einfachen Brief (also nichtmal Einschreiben!) Einspruch eingelegt, und dem wurde einfach so stattgegeben? Quasi "nö ich hab nicht auf nem Gehsteig geparkt " und die Antwort "oh ja, stimmt"?
     
  4. Dandy

    Dandy Audi A1 Guru

    Dabei seit:
    14.09.2011
    Beiträge:
    614
    Zustimmungen:
    77
    Was meinst du wie viele Menschen ein Knöllchen bekommen, die das nicht checken und zahlen.

    Das sind im Jahr Millionen wenn nicht Milliarden. Ein guter Kumpel war mal bei diesem Verein tätig und was man da so alles mitbekommt, wird einem manchmal übel.

    Er hat sich jetzt gewehrt, aber jemand der da am gleichen Tag nen Knöllchen bekommen hat, hat 100% gezahlt.
     
  5. sldl82

    sldl82 Audi A1 Guru

    Dabei seit:
    13.03.2012
    Beiträge:
    606
    Zustimmungen:
    105
    Ja so einfach war es dann doch wieder nicht. Ich habe die Beweisfotos ausgedruckt, und zusätzlich einen Brief verfasst. Mit dem ganzen Krempel auf zum Amt und mit klaren und sachlichen Argumenten, konnte ich die Dame davon überzeugen das es für mich nicht ersichtlich war wo die die gekennzeichneten Parkflächen sind. Zudem ist durch die nicht fachmännisch entfernten Markierungen auf dem Gehweg eine Irreführung entstanden.
     
  6. Audrey

    Audrey Audi A1 Guru

    Dabei seit:
    27.12.2010
    Beiträge:
    497
    Zustimmungen:
    106

    Logo - und würd ich auch. Ich hab mal Einspruch eingelegt (hat mir ein Freund, der Jurist ist, empfohlen) - na dann hab ich halt das doppelte gezahlt. Ergo ja klar - nehm ich halt den einfacheren Weg....
     
  7. skydiver_hh

    skydiver_hh Audi A1 Guru

    Dabei seit:
    08.02.2011
    Beiträge:
    258
    Zustimmungen:
    30
    Kleiner Tipp am Rande. Tickets fürs Falschparken kosten maximal 18,50. Das ist durch die sogenannte Halterhaftung bei Parkverstößen geregelt.
    Die unbekannte PKW-Halterhaftung beim Parken

    Da grad die Preise von Park-Knöllchen zum 1.April gestiegen sind, könnte das für den einen oder anderen in Zukunft durchaus wissenswert sein.

    Hatte selbst letztens ein Ticket für 20 € erhalten, neben einer anderen "Rechnung" für 255,61... Daher "aus Prinzip" per Fax Einspruch eingelegt und Verfahren wurde einstellt und die sogenannte Halterhaftung für 18,50 wurde aktiv.
     
  8. alexxanda

    alexxanda Lebendes Lexikon

    Dabei seit:
    09.02.2011
    Beiträge:
    1.132
    Zustimmungen:
    149
    ??? seit wann dies ??? Schon seit langer Zeit zahlt man bei Überschreitung von 3h Parkzeit und entweder abgelaufenem oder nicht vorhandenem Parkticket 25€. Wo steht max 18,50€?
     
  9. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

    Dabei seit:
    11.12.2010
    Beiträge:
    8.479
    Zustimmungen:
    1.773
    Es geht nicht um die Höhe des Bußgeldes, sondern um die Kosten des Verfahrens, die dem Fahrzeughalter auferlegt werden, wenn der Fahrzeugführer (der den Parkverstoß beging) nicht ermittelt werden kann. Ist doch in dem obigen Link schön erklärt.
     

Diese Seite empfehlen