Sorry, aber das is Quatsch. Es geht um originale Felgen für dieses Modell. Da gibts keine ABE dazu. Nur weil sie im Konfigurator nicht kombinierbar sind, heißt das nicht, dass man die nicht so fahren darf. Hatten wir auch schon paarmal hier an Board, das Thema.
Eben deshalb sag ich es ja. Die Polygon Felgen sind die einzigen Felgen für den A1 die ABE haben ( Liegt bei mir zu Hause rum). Ich habe lange genug recherchiert. Hat leider in dem Fall nichts damit zu tun ob es die so von Audi gibt. ALLE anderen Felgen stehen dann in den Papieren drin welche gefahren werden dürfen(Audi Felgen). Weswegen es für die Polygon eine ABE gibt. Ergo entweder sie stehen in den Papieren des Fahrzeuges drin, oder man muss zur Einzelabnahme oder hat eine ABE
Eben, hatten wir schon mal. Und zwar hatte Carisma1996 sich das Gutachten für die Rotor-Felgen von Audi besorgt, weil die 18"-Räder nicht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung seines A1 eingetragen waren. http://www.a1talk.de/audi-a1-felgen-fahrwerk/3944-original-18-felgen-nachgeruestet-nachtraegliches-gutachten.html
Die andere Sache ist aber wer soll es kontrollieren ? Es sind Originale Audi Felgen auf einem Audi. Die EG- Bescheinigung muss man ja nicht mitführen und in der Zulassung steht nur noch die kleinste Radgröße. Also für die Polizei an der Straße nicht zu kontrollieren, der TÜVer könnte in der Datenbank nachsehen aber soviel Zeit hat der nicht bei jedem Auto was er prüft zu kontrollieren ob er die Originalen Felgen überhaupt fahren darf.... Also man muss sich das leben nicht immer unnötig schwer machen.... Wenn ihr in der 30 Zone mit 50 fahrt ist das auch Verboten und interessiert euch in dem moment nicht...
Die Felgen kannst Du bedenkenlos Fahren, die haben sogar eine 8X-Teilenummer... Im Zweifel kann das eh niemand wirklich direkt nachvollziehen. Es sind originale A1 Felgen auf einem A1. Hast Du die Felgen schon?
Wo kein Kläger, da kein Richter Aber hast Du einen Unfall und jemand bemerkt dies mit den Felgen, dann viel Spaß :crying:
Auch die originalen Felgen bedürfen der Bestätigung, daß sie verwendet werden dürfen. Dies geschieht durch die Eintragung in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Das kann jeder Polizist (wenn er denn so mißtrauisch ist) mit einem Blick kontrollieren. Wenn es da nicht drinsteht, brauchst du ein anderes Dokument, das die Verwendung freigibt, z.B. eine ABE.
Indem er sich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung zeigen lässt. Eine Kopie davon solltest du dabeihaben. StVZO §19: Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Danke für die zahlreichen Antworten, ihr habt mir wirklich weitergeholfen! Den Thread werde ich mir heute Abend mal in Ruhe durchlesen, danke! So werde ich es dann denke ich auch machen. Ist auf jeden Fall die bessere Lösung sollte wirklich mal etwas passieren. Noch nicht, werde sie aber wenn alles klappt morgen Abend abholen. Vielen Dank nochmal!:smile: