§19 Abs.4 StVZO Kurz: wenn die Räder nicht im Fahrzeugschein stehen (was bei den meisten der Fall ist, wenn sie nicht gerade die kleinsten und schmalsten Räder montiert haben) muss ein Nachweis über die Zulassung zur Verwendung an diesem Fahrzeug im Rahmen der EG-Übereinstimmungserklärung oder eben bei Fremdherstellern eine entsprechende ABE mitgeführt, bzw. auf Verlangen vorgezeigt werden.
Exakt und das ist der Grund warum auf dem normalem Fahrwerk die A1 Besitzer sich so freuen die Polygon kaufen zu können denn die Besitzen als einziges ABE. Alle anderen(18Zoll Audi Felgen) werden Standardmäßig in der EG eingetragen, weswegen dazu keine ABE existiert. Das sind zumindest meine Informationen. Von Fremdherstellern ist eigentlich in der Regel immer eine ABE dabei beim Kauf.
Ich kenne keinen und ich habe noch nie gehört das man die EG mitführen muss auch hat die noch nie jemand verlangt. Und was wenn sich jetzt jemand das Sline Fahrwerk verbaut hat ? Das ja alles original Teile da muss nichts eingetragen werden.... Es gibt ja auch Autos wo eine Fzg Größe im Fzg steht aber garnicht auf das Fzg passen. Hatte mein Vater mal im Fzg stand 15" als einzige Größe. Serie waren aber 16" drauf. Als es dann um Winterräder ging wollte er 15" haben. Aber die passten vorne nicht über die bremse. Die 15" aus dem Fzg Schein konnte man also nur mit dem kleinsten Motor fahren. Aber niie hat jemand was von EG mitführen gesagt.... Man kann die Welt auch komplizierter machen als sie ist.
Bei einem nach Serienstand aussehenden Wagen wird sich wohl kaum ein Polizist die Mühe machen nachzuprüfen, ob technikmäßig alles mit rechten Dingen zugeht. Dafür ist die Erfolgsaussicht zu gering. Bei einem Wagen mit vielen Anbauteilen, dessen Fahrwerk von der Tiefe und Breite am Limit ist, können sich die Kontrolettis so richtig schön austoben. In dem Fall ist es von Vorteil, die Rechtmäßigkeit dokumentieren zu können, z.B. durch Vorlage der EG-Ü... Ich habe jedenfalls eine Kopie davon im Handschuhfach, genauso wie von der ABE meiner Winterräder (obwohl die Optik meines A1 sicher keinen Anfangsverdacht begründet).
Schreib mir mal in einer PN was du für die Felgen zahlst.. überlege auch ob ich mir noch einen 2. Satz Felgen holen soll :thumbup:
Siehst du und bei original Felgen ist das aber so. Dazu muss ich sagen ich hatte 4 Jahre ein Auto Carbonhaube, Tiefer, Spurplatten, Zubehörfelgen, Auspuff (laut) Ich wurde in der Zeit 1x angehalten da haben sie mein Auto groß angeguckt und am ende nur gefragt ob mein Xenon Orignal ist das wars. Eingetragen waren zu der zeit nur die Tieferlegung... Und wenn es wirklich Pflicht ist die EG mitzuführen warum sagt einem das keiner. Jeder weiß das er den Fzg Schein mitführen muss und das immer in Original Form, Kopien wie oft bei Leih oder Firmwagen sind nicht Gültig. Denke mal so wäre es dann bei der EG auch wenn man sie wirklich mitführen muss, das dann deine Kopien Wertlos sind.
Bei den ABE für Felgen, usw. bekommst du auch immer nur eine Kopie mitgeliefert. Stell dir mal vor, die Person vom KBA müsste für jeden Käufer eine Original-ABE unterschreiben.
Ja aber die haben zugriff zum KBA und können nach sehen ob die ABE auch echt ist. Bei einem Fzg Schein oder EG ist das nicht so einfach zu kontrollieren. Glaubs mir wenn du ein Auto mietest dann erzählen dir die Vermietung auch immer der Mietvertrag oder eine Kopie reicht, ist aber nicht so... Wirst du kontrolliert kostet es 10€ wenn du keinen originalen Fzg Schein dabei hast :tongue: