Ja, der Preis ist echt krass! Merkwürdigerweis kostet die Ausführung in grau metallic (Farbcode 7ZJ) "nur" € 14 / Stück. Dann kaufst du eben noch eine Spraydose schwarzen Mattlack dazu. Allerdings wären die Audi-Ringe danach nicht mehr chromfarben....
Vor dem gleichen Problem stehe ich derzeit auch ... meine Rotor liegen zum Schwärzen beim Lackierer ... aber was machen mit den grauen Nabendeckeln :confused2: Würde die gerne dippen (lassen) ... dann sollten die Ringe blank bleiben ... oder drüber lackieren und die Ringe wieder frei kratzen ... Sind die Nabendeckel mittlerweile günstiger oder ist das der aktuelle Kurs ?
Die Ringe sind nur eingesetzt und dann die Plastenasen mit Hitze plattgedrückt. Lassen sich also vor dem Lackieren entfernen. Müßte man nur ne Möglichkeit finden die nachjer wieder zu befestigen. Die Haltestifte sind ja dann extrem kurz. Oder halt auf wenige Gebote hoffen. http://www.ebay.de/itm/4-Audi-Felge...360631756?pt=DE_Autoteile&hash=item2a39ef9fcc oder gleich zuschlagen. http://www.ebay.de/itm/4-Audi-Felge...360346309?pt=DE_Autoteile&hash=item2a39eb44c5 Laut Teilenummer paßen die zu den Polygon, Rotor müßte nochmal jemand die Nummer nachschauen.
Ich könnte auch versuchen, die Nabendeckel meiner WR anzubauen ... zumindest übergangsweise ... Würden die Deckel der Platin P66 auch in die Rotorfelgen passen ?
@ Sandrino: Folge dem link in Post #3022. Da findest du die Teilenummern sämtlicher Originalfelgen und der zugehörigen Nabendeckel. Die Deckel der Rotorfelgen haben die gleiche Teilenr. wie die der Polygonfelgen. Nur der jeweilige Farbcode ist unterschiedlich. Es gibt die Nabendeckel in schwarz, grau und silber. @ HamUnDo: Die Platin P66 hat die gleiche Nabenbohrung (57,1 mm) wie die Originalfelgen. Ob der Durchmesser der Deckelaussenseite auch passt, weiß ich nicht genau. Vermutlich passen die Nabendeckel. Kannst ja mal nachschauen, ob der Rand der Platin-Deckel von hinten so aussieht wie auf dem Bild in #3028. P.S.: Nabendeckel von Drittanbietern an OEM-Felgen sind gem. Tuninggesetz-Durchführungsverordnung TunG-DVO Par. 197 Abs. 2 (1) aber streng verboten! :wink::laugh: