Gerade eben ist etwas "nicht Schönes" mit dem A1 passiert. Meine Mutter hat vor der Bäckerei geparkt. Dabei waren die Räder auf dem abgesenkten Kantenstein (1/2 Kantenstein, 1/2 "in der Luft" Richtung Straße). Dann hat sie die Tür einen kleinen Spalt geöffnet, sodass es zwischen Kantenstein und der geöffneten Tür einen Abstand von etwa 35 cm gab (zum Vergleich: die eckigen Schachtabdeckungen sind ungefähr 40 cm breit). Dabei ist ihr eine 'nette' Autofahrerin in die Tür gefahren, sodass sich die Tür verbogen hat und ist ungehindert weiter gefahren. Erst nach wildem Gestikulieren ist die Frau stehen geblieben und ist auf den Parkplatz gewechselt. Die Frau wollte das ohne Polizei regeln (wahrscheinlich weil ihr Auto schon ziemlich verbeult ist), meine Mutter hat aber die Polizei gerufen und auch mich gerufen. Als ich dort angekommen war, war die Polizei (zumindest der Polizist, der die ganze Zeit gesprochen hat) weder Freund noch Helfer (obwohl ich schon vielmals andere Erfahrungen gesammelt hatte). Seine Aussage war, dass wenn man nur ein bisschen auf der Straße parkt/hält, ist man bei einem Schadensfall automatisch zu 100% Schuld. Auch waren seine restlichen Argumente bezüglich der Schuldfrage nicht wirklich überzeugend. Nun ja, das Ergebnis des Ganzen ist jetzt eine kaputte Tür. Das Ärgerliche dabei ist, dass ich nächste Woche die Competition kit Schweller und Dachspoiler montieren und den A1 danach foliieren lassen wollte. Jetzt habe ich eben die Rennerei zu Audi, zum Gutachter, usw. die nicht wirklich toll ist. :cursing: Gruß Denis
Das sieht in der Tat danach aus, dass Deine Mutter in diesem Fall die Schuldige ist. Laut § 14 StVO Abs. 1: Gruß, Johannes
Wollte ich auch gerade quoten. Da wäre es fast schon besser, wenn der andere Teilnehmer "Fahrerflucht" begangen hätte....
Sie hat ja die Tür nur geöffnet (bis zum ersten Türstopper) und gewartet, bis das Auto vorbeifährt. Gilt das auch schon als "Aussteigvorgang"?
Die Intention die Tür zu öffnen, war doch letztendlich auszusteigen, oder? Das dürfte Dir die Frage schon beantworten. Ich weiß, das sagt sich leichter als es ist, aber: Wenn man einen Fehler begangen hat, sollte man dafür auch gerade stehen... Gruß, Johannes
Ich muss dann nochmal nachfragen, wie es genau abgelaufen ist (ob das Auto schon da war oder ob es noch nicht zu sehen war). Naja, wenigstens ist es beim A1 passiert (so hart es auch klingt ) und nicht beim Q5, der morgen zur Fahrzeugbewertung geht Gruß Denis Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk