Ich schätze es bei meinem Cabrio sehr, dass es mir mit einem dezenten Ton der DWA eine akustische Rückmeldung beim verriegeln gibt. Gerade in Zeiten in denen Funksignale gerne mit Jammern blockiert werden finde ich das auch für die Sicherheit nicht ganz unwichtig. Leider nun hat mein A1 keine DWA und so überlege ich ein entsprechendes Modul nachzurüsten. Es sollte aber ebenfalls nur einen dezenten Ton abgeben und keinesfalls mit der Hupe kombiniert sein. Hat zufällig jemand schon mal sowas nachgerüstet und kann mir eine Empfehlung geben? Bitte verzichtet auf rechtliche Belehrungen, ich spreche wohlgemerkt von einem dezenten Ton und habe noch nie erlebt, dass Anwohner, TÜV oder Rennleitung daran Anstoß genommen haben :wink:
Ich wollts grad sagen, da hätte doch die Boardsuche voher schonmal was hergeben müssen... Edith meint: hm, er will ja gar nicht über DWA quittieren, les ich grad beim zweiten Mal. Also ist er Ersttester und möchte uns danach bitte mitteilen ob es was taugt.
Ich würde es schon gerne über die DWA codieren, hab aber nun mal keine :unsure: Und nur dafür rüste ich die auch nicht nach, als Diebstahlschutz ist die doch eh nur Alibi.
Wie wäre es mal mit lesen, er schreibt OHNE DWA und als Antwort kommt ein Screenshot wo es erklärt wird wie es mit DWA funktioniert..... Ich finde so ein gepiepse eh total lächerlich da kannste nicht man unauffällig in dein Auto steigen. Mach doch dein Auto einfach zu wenn du daneben stehst und nicht von 5km Entfernung, dann hörst du die Stellmotore der ZV und siehst die Blinker. Wie viel Bestätigung brauchste noch ? Müssen deine Nachbarn oder der halbe Supermarktparkplatz auch noch hören das dein Auto zu oder offen ist. Verboten ist es trotzdem, wenn du kein Keyless hast. !? Wir hatten hier auch mal so ein Auto und in der Tiefgarage hat das noch richtig schön gehallt. Hätte ich am liebsten in nächsten See geschoben die Karre. Dezent hin oder her Unnötig Lärm machen ist vErboten und nicht gewünscht deshalb gibts die Bestätigung über die Blinker!! Die Benutzung der Chirp-Funktion ist im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.
Er wieder, wie wäre es mal mit Kommentaren die zum Thema gehören ?? Wer im Glashaus sitzt sollte im dunkeln das Licht aus machen Kannst ja selbst nicht lesen Ich wäre dafür du machst die Augen auf schaust auf die Blinker und musst deine Mitmenschen nicht nerven.
Das könnte ich Dich auch fragen. Also nochmal im Guten: keine weitere Diskussion über rechtliche Themen, so wie es der TE gewünscht hat. Immer erstmal vor der eigenen Haustüre kehren, bevor man wieder gegen andere ausfallend wird, gell? Gruß, Johannes