Winterreifenpflicht!?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk und Offtopic" wurde erstellt von A1_S-Line, 05.12.2010.

  1. A1_S-Line

    A1_S-Line Guest

    Wichtige Mitteilung an alle Verkehrsteilnehmer
    Hallo zusammen,

    wer kennt die Situation nicht, man ist mit dem Wagen auf Schneebedeckten Straßen unterwegs und plötzlich geht gar nichts mehr. Ein Ellenlanger Rückstau bremmst alle noch so wichtigen Termine nieder. Das eigene Glück gut voran zu kommen, da man selbstverständlich Winterreifen aufgezogen hat hilft hier auch nur noch bedingt. Ah, da- endlich sieht man, wieso der ganze Verkehrschaos entstanden ist. Mehrere Fahrzeuge sind ineinander gekeilt, ein LKW ist mit der Hinterachse im Straßengraben. Rat- und Hilflose Gesichter zucken mit den Achseln und Gestikulieren mit vereisten Gesichtern bei Minus 15°C.....Später hört man im Radio das alle mit Sommerreifen unterwegs waren...es ist aber ein Silberstreifen am Horizont erkennbar, das sowas zukünftig unwahrscheinlicher wird...

    EINFÜHRUNG DER TATSÄCHLICHEN WINTERREIFENPFLICHT:

    Ich bin perönlich froh, das hier eine deutliche Verschärfung erfolgte, da die alte Regelung meines Erachtens wahrer Humbuck war, da der Alte Paragraf eigentlich widersprüchlich zu der Grundregel der StvO sprach

    § 1
    Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Jetzt frage ich euch, wie kann man alleine schon die Grundregel im Winter mit Sommerreifen erfüllen ???? Schlicht und ergreifend ist eine Antwort richtig: GAR NICHT !!!


    Seit heute gilt in der STvO eine Neuregelung des Paragrafen 2 hier noch kurz die alte Fassung:

    § 2 Abs. 3a StVO
    Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
    Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.


    Also warbisher in § 2 Abs. 3a der StVO lediglich vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete Bereifung“. Demnach verstieß der vormalige Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Absatz 2 GG: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.). Die Verhängung von Bußgeldern war deshalb verfassungswidrig und konnte mit Widerspruch stillgelegt werden.


    Die Neuregelung war m.E. zwingend notwenig und längst überfällig. Ab dem 04.12.2010 gilt nun für ALLE Verkehrsteilnehmer (Verkehrsteilnehmer ist, wer aktiv im Staßenverkehr teilnimmt) folgende Neuregelung:


    § 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung ab. 4.12.2010) Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.


    Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen wird verdoppelt. Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet künftig 40 statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. ACHTUNG: Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden. Für Kraftahrzeuge über 3,5 t können diese Sätze noch höher ausfallen.

    Nun würden mich eure Meinungen zum Thema interessieren. Ich hoffe auf eine gute Diskussion :D
     
  2. Lady

    Lady Super-Moderator

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    Bei uns in Österreich gibt es das schon lange und es können bei nicht-Einhaltung laut Gesetz Strafen bis zu 5000 € verhängt werden! In der Praxis sind es meist viel kleinere Beträge, rsikieren würde ich es aber trotzdem nicht.

    Und das mit den Ganzjahresreifen gilt bei uns auch nicht. Bei Schnee, Matsch und/oder Eis müssen zwischen 1. November und 15. April Winterreifen montiert sein.
     
  3. martin

    martin Audi A1 Guru

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    Kann ich nur zustimmen.

    Die 5000 EUR schrecken ab. 40 bzw 80 EUR sind meines Erachtens viel zu niedrig angesetzt. Und einen Punkt sollte es grundsätzlich geben - auch wenn man an keiner Behinderung beteiligt ist.

    Davon abgesehen, dass ich bei dem Wetter nie aufs Motorrad steigen würde: Gilt das auch für Zweiradfahrer..? Gibts da überhaupt Winterreifen?
     
  4. DO-KM

    DO-KM Audi A1 Guru

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    Es gilt auch fûr Motorräder - die einzige - und völlig absurde Einschränkung - gilt für LKWs: da reichen Winterreifen auf den Antriebsachsen.

    Wie gut, dass sich Sattelauflieger bei Schnee nicht quer stellen :mad:
     
  5. Landlord

    Landlord Lebendes Lexikon

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    Ja @DO-KM, da hast Du Recht.:D
    Ich hab bisher auch noch nicht erlebt, daß ein Sattelauflieger im Winter Probleme hatte.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
     
  6. MinivsA1family

    MinivsA1family Mitglied

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    Und recht habt ihr Ösis....... Ihr müsst euch ja mit uns rumquälen wenn wir plötzlich und unerwartet nicht nur Schnee auf der Piste sondern,.... OMG auch noch auf der Strasse vorfinden...... :eek:

    80€ vs. 500€ für nen Satz Winterreifen plus Felge..... Da macht so mancher interessante Rechnungen auf. :mad:
     
  7. chris_m88

    chris_m88 Mitglied

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    so ganz stimmt das nicht bei uns in österreich gilt auch winterreifenpflicht für LKW es müssen reifen mit der bezeichnung (M+S) montiert sein wenn das nicht der fall ist kannst stehen lassen und bekommst ne schöne rechnung!!

    mfg chris
     
  8. timster

    timster Audi A1 Guru

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    Von dem kleinen Bußgeld lässt sich doch keiner abschrecken...5000€ hören sich zu viel an, ein Betrag von etwa 300-500€ wäre jedoch angemessen und würde sicher den einen oder anderen dazu animieren Winterreifen aufzuziehen.
    Ich denke es bleibt, auch mit dem neuen Gesetz, alles beim Alten...

    Grüße
     
  9. chris_m88

    chris_m88 Mitglied

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    das muss jeder selber wissen, ob man Winterräder montiert oder nicht!
    fakt ist das es zur Verkehrssicherheit dient und das es auch was bringt!

    mfg chris
     
  10. MSS-A1

    MSS-A1 Audi A1 Guru

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    Also bisher hätte ich mir die Winterreifen hier in Hamburg wirklich sparen können. WINTER! WO BLEIBST DU???!?!?!!
     

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