Lest mal auf den diversen Verbraucherschutzseiten nach. Hintergrund der Bgh Entscheidung ist, dass vor einer Olg Entscheidung der Rechtsweg nicht zumutbar war. Daher können Altverträge heute 10 Jahre zurück eingefordert werden. Aber es gibt einen Haken: Seit Ende 2011 gibts eine OLG Entscheidung, seitdem weis man somit dass man klagen kann, und somit gilt seitdem die 3jährige Verjährung. D.h du kannst Ansprüche von bis zu 10 Jahre zurückliegenden Verträgen einfordern, aber nur 3 Jahre nach der ersten OLG Entscheidung . Denn ab da gilt die dreijährige Verjährungsfrist. D.h. Bis Ende diesen Jahres. Ich hoff ich hab es verständlich wiedergegeben. Dass ist es was ich aus den vorliegenden Infos verstanden habe. D.h 2 Verschiedene Ding.
Hier noch ein ganz gut geschriebener Artikel. Ich kann mangels Fachkenntnis natürlich nicht für die inhaltliche Korrektheit bürgen. BGH-Urteil zur Verjährungsfrist von Kreditgebühren: Was Bankkunden wissen sollten ? Impulse Ob das so 100% korrekt ist kann wohl nur ein Spezialist beantworten
Wusstet ihr, dass Großkunden Sonderbedingungen bei Einschreiben haben, und so es auch eine Woche dauern kann, bis dieser Großkunde den Brief erhält und auch der Rückschein so datiert wird? Find ich schon ein starkes Stück, hoffentlich wirkt sich sowas nicht auf die Einhaltung von Fristen aus. Die Fordbank bittet wegen dem hohen Aufkommen um Geduld und verzichtet auf die Verjährung.
Die bitten momentan alle um Geduld wegen des hohen Aufkommens. Das gleiche Schreiben habe ich von der Santander und der Audi Bank bekommen. Wenn du damit die Verjährungsfrist meinst, dann musst du eins bedenken. Ein reines Schreiben von dir reicht für die Aussetzung der Verjährungsfrist nicht aus! Das kann nur eine Klage.
Nee. Mir ging's allgemein um alle möglichen Fristen, wie Kündigung usw. Wenn das Fristende 3 Tage nach Einlieferung beim Postamt ist und das Einschreiben 1 Woche "braucht", dann ist man eigentlich unverschuldet zu spät. Denk mal an Handyverträge, Strom, etc.
Hmm so als Tipp den hab ich von einem Anwalt ^^ Am besten Schreiben vorab als Fax und dann das Schreiben mit Kopie des Sendebericht ab in die Post. Normal Brief reicht max Einwurf Einschreiben den Rückschein kann man sich sparen hat man eeh nichts davon.
Habs gerade mal schnell nachgeschlagen... Und nein das Risiko trägt der Versender... Heißt kommt das Schreiben nicht innerhalb der Frist an gilt diese als verstrichen Beim Einschreiben mit Rückschein ist das noch schlimmer... Der Postboote stellt den Brief hier nur gegen Unterschrift zu, trifft er niemanden an legt er eine Benachrichtigung in den Briefkasten aber nicht den Brief. Dieser gilt dann so lange als nicht zugestellt bis er gegen Unterschrift am Schalter abgeholt wird. Passiert das nach ende der Frist gilt diese ebenfalls als verstrichen. Also Einschreiben mit Rückschein = keine Gute Idee
Hatte eben mal gegoogelt und dabei ein 10 Jahre altes Urteil aus Koblenz gefunden welches sagt dass nur ein Rückschein als Zustellungsbestägung taugt. Hier ist das ganze mal in Länge ausdiskutiert: Einwurfeinschreiben - unsicheres Beweismittel Vertragsrecht 123recht.net und sieht wieder jemand das anders rum (6 Jahre später): Einwurf-Einschreiben als Zustellungsnachweis | Zivilrecht Der Tipp mit dem Fax ist aber echt gut. Hoffentlich schalten diese "Großkunden" ausserhalb der Öffnungszeiten die Kundenservice-Faxgeräte nicht einfach ab
Naja wenn Fax aus kein Protokoll Bis jetzt gingen die immer durch auch Sonntags ^^ Nach aktueller Rechtsaufsicht ist ein Einschreiben ob mit oder ohne Rückschein die Gebühren nicht Wert So sieht es zumindest auch mein Anwalt und mit dem Fax Tipp bin ich bis jetzt immer gut gefahren Selbst Anwälte reichen so Klagen bei Gericht ein ;D
Habe mal eine Frage. Ich habe der Audi Bank auch geschrieben gehabt und um Überweisung des Geldes gebeten. Ich habe auch einen Standardbrief zurück bekommen. Da ich aber bereits mit einem Anwalt gedroht habe um die Verjährungsfristen nicht verstreichen zu lassen stand bei mir auch drin, das die AUDI Bank keine Verjährung geltend machen wird und ich bitte keinen Anwalt einschalten soll. Reicht ein solches schreiben aus um auf der sicheren Seite zu sein oder kann AUDI sich dann doch aus der Affäre ziehen wenn die das Geld dieses Jahr nicht mehr Überweisen?