Ums bevorzugte Behandeln geht es mir gar nicht. Mir geht es nur darum, dass ich noch nie einen Unfall hatte und in dem Fall keine Ahnung habe von dem ganzen Lauferein, die jetzt auf mich zu kommen. Ich denke ein Anwalt wird da einem schon weiterhelfen können. Und da ich Schüler bin, jeden Monat für mein Auto arbeiten gehe und es pflege und immer behutsam fahre, möchte ich jetzt nicht mit all zu großen finanziellen Schäden aus der Nummer rausgehen, nur weil ein andere meint, bei dem Wetter nicht angepasst fahren zu müssen. Dass der Gutachter jetzt keine Wunder bewirken kann, ist mir klar. Aber bevor die gegnerische Versicherung die Tage anruft und einen Betrag überweisen will, wie weiter oben bei einem anderen schon beschrieben, ziehe ich doch lieber einen Anwalt zur Hilfe. Wobei die Anwaltskosten ja sowieso übernommen werden.
Das stimmt leider nicht. Es geht in aller Regel mit Anwalt deutlich schneller - weil die Versicherung nämlich gleich merkt, dass sie dich nicht verars... kann. Ich kenne Leute die es ohne probiert haben und sich 1 1/2 Jahre mit der gegnerischen Versicherung rumgeärgert haben. Das braucht kein Mensch. Zweitens weiß der normale Autofahrer gar nicht was ihm zusteht bzw. worauf er zu achten hat, hier hat ein Anwalt ja vor allem auch eine beratende Funktion. Drittens gibt es häufig deutliche Unterschiede zwischen Gutachten von Versicherungs-Vertragsheinis und neutralen Sachverständigen. Wo der Vertragsheini z.B. gerne mal was "geradebügeln" will hat man u.U. durchaus Anspruch auf ein Neuteil. Warum wohl wollen einem die Versicherungen denn immer gleich "ihren Sachverständigen" aufdrücken? Und zur Frage der Kosten - dafür sind Versicherungen ja schließlich da, oder? In erster Linie trifft es ja auch nicht die Allgemeinheit sondern den Verursacher der hochgestuft wird - und das ist ja dann auch gerechtfertigt. Warum soll der Unschuldige schlechter gestellt sein als ihm zusteht, für so viel Nächstenliebe haben sicher die wenigsten von uns das Geld :sneaky:
Eine Versicherung macht keinen Unterschied zwischen Anwalt und Geschädigten. Es wird nach geltender Rechtssprechung reguliert. Davon mal abgesehen,sind Anwälte auch nicht allwissend,denn viele machen wesentlich weniger geltend,als einem tatsächlich zusteht. Nein,ein Autofahrer weiß in der Regel nicht,was ihm zusteht. Aber Google ist bei solchen Dingen schon mal hilfreich. Woher willst du das wissen? Vom Hören-Sagen? Ich habe tagtäglich Gutachten auf dem Tisch liegen und komischerweise decken die sich zu 90% mit der Kalkulation mit unseren "Versicherungsheinis". Der eigene Sachverständige wird logischerweise immer versucht zu schicken, zum einen wegen der Kosten und zum anderen hat es den Vorteil für den Anspruchsteller,dass die Kohle schneller fließt. Eine Prüfung des Gutachtens entfällt logischerweise damit. Davon mal abgesehen,arbeiten große Gutachterbüros wie die Dekra und Co. mit den Versicherungen zusammen. Klar,sind Versicherungen dafür da. Und das Prinzip der Versicherung ist die Versicherungsgemeinschaft. Je mehr Kosten in den Schäden verursacht werden,umso mehr muss die Allgemeinheit Zahlen. Durch die alleinige Rückstufung des Versicherungsnehmers.wären wir alle schon längst pleite und ich arbeitslos...
Keine Ahnung Hatte selbst noch nie einen Unfall. Aber Sachverständige sprießen doch wie Pilze aus dem Boden. Liegt aber daran,dass die Berufsbezeichnung nicht namentlich geschützt ist. Manche bieten einen Wochenendkurs an und danach darfst du dich Sachverständiger schimpfen.
Da du ja selber bei einer Versicherung arbeitest (irgendwie dachte ich mir das schon :wink: ) weißt du genau, dass es bei der Bearbeitung durchaus Unterschiede gibt. Vielleicht ja nicht bei jeder Assekuranz, aber die Gefahr ohne Beistand benachteiligt zu werden ist auf jeden Fall gegeben. Und nein, ich bin kein Anwalt :sneaky: PS: das mit den "Heinis" war nicht böse oder abwertend gemeint. Nur ist doch wohl auch klar, dass die mehr ihrem Arbeitgeber verpflichtet sind als dem Geschädigten.
Das kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen ist Falsch! Wenn du da nicht hinter her bist zögern die die Zahlung so lange raus wie sie können... Meine Mutter war auch der Meinung sie würde da keinen Anwalt brauchen. Als dann nach einem Jahr die Versicherung noch immer nicht gezahlt hatte und mit irgendwelchen Gründen das noch weiter rauszögern wollte. Ging meine Mutter dann zu einem Anwalt... Nach einem Schreiben von dem war dann auf einmal alles gar kein Problem mehr und innerhalb kurzer Zeit erledigt. War bei meinem Totalschaden 2010 genau das selbe... Die versuchen was sie können den Schaden zu mindern wo es nur geht und die Zahlung so lange zu verzögern wie sie können. Und zur geltenden Rechtssprechung... Es gab vor ein paar Jahren einen Fall mit einer großen Namen haften Deutschen Versicherung... da ging es auch um einen Totalschaden... da wurden von der Versicherung Angebote für den Kauf des Wagens angegeben (Zwecks Ermittlung des Restwertes) da die Angebote aber erheblich von dem abgewichen sind was der Gutachter ermittelt hatte ( natürlich zu Gunsten der Versicherung). Hatte der Geschädigte gegen die Versicherung geklagt... Im Verfahren kam dann heraus, als man den Angeboten nachging, dass die Händler überhaupt kein Interesse hatten das Fahrzeug zu kaufen und es sich lediglich um eine grobe"Schätzung" gehandelt hatte. Das Verfahren hat die besagte Versicherung dadurch natürlich verloren. So viel zur "Ehrlichen" Arbeit von Versicherungen. Kleine Blechschäden kann man noch so abwickeln, aber wenn der Verdacht eines Totalschadens im Raum steht, kann ich nur jedem Empfehlen einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Angenommen der Wagen hat einen wirtschaftlichen Totalschaden und ich möchte einen neuen. Was steht mir dann zu? Sagen wir er hat einen Wiederbeschaffungswert von 13.000€, einen Restwert von 6.000€ und mein Händler hat einen passenden für mich stehen für 16.000€ Wie teuer wird der Neue dann letztendlich für mich? 3.000€?
Am besten sollte es ein staatlich anerkannter Sachverständiger sein. Das darf sich nämlich nicht jeder nennen. Kommt drauf an ob wirtschaftlich oder technischer Totalschaden Hier kommt entweder der Wiederbeschaffungswert oder die Kosten die theoretisch für die Instandsetzung des Fahrzeugs nötig wären zum tragen. Davon wird der Restwert des Wagens abgezogen und die Differenz bekommst du von der Versicherung. Also in deinem Beispiel Wiederbeschaffungswert 13000€ - dem Restwert 6000€ = 7000€ Die bekommst du von der Versicherung. Den Wagen kannst du dann für 6000€ verkaufen also hast du am Schluss die 13000€ somit müsstest du noch 3000€ drauf legen ja. So zumindest war es bei meinem Totalschaden 2010
Sollte ich den Sachverständiger dann morgen schon bestellen, oder mein Anwaltstermin am Montag abwarten? Und wer sagt, dass den dann jemand für 6.000€ kauft? Oder nimmt das AH den auch in Zahlung, wenn ich dort einen neuen kaufe? Wie war das bei dir damals?