Folgender Fall. Ich habe mit meinem PKW dämlicherweise eine Laterne gerammt. Ich bin vollkaskoversichert mit 500 Euro Selbstbeteiligung. Der Schaden an meinem Pkw beträgt nach Kostenvoranschlag von Audi 2633 Euro (ja, ich habe auch nach Luft gerungen). Ich habe keine Werkstattbindung in meinem Vertrag.Diesen Kostenvoranschlag habe ich bei der Versicherung eingereicht. Heute bekomme ich die Abrechnung, sie überweisen mir 1199 Euro, wobei eine Differenz von schlappen 900 Euro zum Kostenvoranschlag abzüglich Selbstbeteiligung entsteht. Als Berechnungsgrundlage haben sie den Nettobetrag, nicht den Bruttobetrag des Kostenvoranschlags genommen, das macht schon einmal roundabout 400 Euro aus, dann haben sie Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge netto abgezogen und den Stundenlohn auf ortstypische Verhältnisse eingekürzt. Die Ersatzteilaufschläge und Verbringugngskosten wurden einbehalten, weil es sich um eine fiktive Abrechnung handelt (logisch! Ist ja auch ein Kostenvoranschlag!) Ich bin in Versicherungsfragen absolut unerfahren, aber: Ist das rechtens? Sollte ich einen Anwalt über den ADAC einschalten? Ich hab gerade einen ziemlichen dicken Hals. Ach ja, die Versicherungsgesellschaft ist ein Direktversicherer mit einem roten Telefon. Vielen Dank schon einmal!
Sofort einen Anwalt einschalten, hier will deine Versicherung ohne rechtliche Grundlage die Schadenshöhe kürzen. Und das kürzen hat sicherlich ein Schadensbüro in deren Auftrag vorgenommen glaub mir, ich kenne den Spaß Sent from my iPhone 5S using Tapatalk
Was ein Schwachsinn mit Anwalt einschalten und ohne rechtliche Grundlage!!! Wenn man keine Ahnung hat, ... Wenn der PKW älter als 3 Jahre alt ist, darf die Versicherung den Stundenverrechnungssatz auf den ortsüblichen runterkürzen. Das wurde vom BGH in 2009 in dem sogenannten VW-Urteil entschieden. Ist eine Grundsatzentscheidung, was soll der Anwalt da machen?! Nichts. Du bekommst aber deinen Stundenverrechnungssatz von Audi zugesprochen, wenn du nachweisen kannst, dass dein Fahrzeug durchgängig bei Audi gewartet wurde. Also Kopie Scheckheft einreichen. Ist der Wagen nicht bei Audi gewartet, kannst du gegen den Abzug nichts machen. Bei Abzug vom Ersatzteilzuschlag und Verbringungskosten kommt es drauf an, wie die örtlichen Gerichte entscheiden. Da am besten mal schauen, welches AG oder LG in deiner Region zuständig ist und bei captainhuk.de mal schauen. Ist dein Gerichtsort dort aufgeführt, dann gibt es einen positiven Entscheid für die Eigentümer des Fahrzeuges, wenn nicht, dann wurde sich positiv für den Abzug ausgesprochen. Die Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung generell nicht erstattet, dies kann man im Paragraph 249 BGB nachlesen. Ist aber eigentlich auch logisch, denn wenn nichts repariert wird, bekommt der Vater Staat auch nichts
Also der Wagen ist 3,5 Jahre alt und jede Inspektion wurde bei Audi gemacht. Sozusagen scheckheftgepflegt ;-)
Und warum muss er das erst aus einem Forum erfahren? Wäre es nicht die verdammte Pflicht seiner Versicherung ihn eben genau darauf hinzuweisen? Aber bestimmt gibt es auch da einen Paragraphen oder ein Gerichtsurteil welches die Versicherungen von der Verpflichtung entbindet ihre Kunden ausführlich informieren zu müssen ... Und eben darum, weil sich kein Normalbürger in diesem Dschungel mehr auskennt, würde ich so einen Fall nur mit Rechtsbeistand bestreiten. Das heißt ja nicht zwangsläufig, dass der Fall vor Gericht endet - eine einfache Beratung vom Profi reicht ja in den meisten Fällen schon aus. Denn eines ist für mich Fakt (auch wenn mellede das sicher nicht gerne hören wird ), Versicherungen, Banken und das Finanzamt sind für mich die unseriösesten Institutionen in diesem Land.
Warum sollte die Versicherung darauf hinweisen? Lt. BGH-Urteil ist es keine Bringschuld des Versicherers...aber selbst eine kurze telefonische Nachfrage bei der Versicherung hätte Klarheit geschaffen einen Anwalt deswegen einzuschalten halte ich persönlich für übertrieben, da man selbst mit Google diese Informationen schnell und kostenlos bekommt...kniffliger wird es bei den Ausnahmen der Ausnahme, da macht es Sinn. @need4speed: so gemein und unseriös sind wir jetzt auch nicht. Da gibt es viel schlimmere
War doch klar, dass es da ein Urteil gibt. Eben das meinte ich ja Und wer garantiert mir, dass mir die Versicherung am Telefon alle Möglichkeiten nennt? Sie werden mich sicher (hoffentlich) nicht belügen aber sie sind bestimmt ebenfalls nicht verpflichtet mich auf alle meine Möglichkeiten hinzuweisen. Ich bleib dabei - ohne anwaltlichen Rat würde ich keinen - zumindest keinen größeren - Schaden regulieren. Letzteres möchte ich nicht abstreiten, meine Aufzählung war auch weder abschließend noch eine Rangfolge
Aus dem Eröffnungspost geht nicht hervor, ob Kawiwu bei der Versicherung den Sachverhalt überhaupt hinterfragt hat.