Und wo genau hab ich was Falsches geschrieben? Meine Aussage geht voll mit deiner d'accord. Solange ich eine selbst gedrehte Aufnahme in der Öffentlichkeit nicht kommerziell nutze oder der Öffentlichkeit preisgebe (youtube oder ähnliches), solange kann ich drehen so viel ich will. Und damit geht jede dashcam d'accord, da sie niemand speziellen im Focus hat sondern nur den Fahrer auf seinem Weg begleitet.
Eben nicht, aber das hatte ich ja geschrieben. Völlig Korrekt. Nur sollte man auch die Gefahren im Auge behalten sie so ein Gerät mit sich bringen kann.
Dadurch wird es nicht richtig. Bitte erläutere mir doch sinnvoll warum das von mir geschriebene nicht stimmt. Gab es eine vergleichbaren Fall in dem das eindeutig geregelt wurde?
Ja, eben nicht, zumindest nach Aussage need4speed. Ich denke eine Seite Metadiskussion schadet einem Thread nicht.
Meine Kritik bezog sich ja auf deine doch etwas undifferenzierte Bemerkung, "Ich darf jederzeit jeden filmen, ob er dabei zustimmt oder nicht, solange es in der Öffentlichkeit stattfindet." Dazu hier mal spontan zwei Links zu Veröffentlichungen von Fachanwälten: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html http://www.fotorecht-aktuell.de/fotoverbote/ Danach ist es strafrechtlich zunächst erst mal grundsätzlich nicht verboten (sofern keine Veröffentlichung stattfindet), kann aber dennoch zu Ärger mit dem Betroffenen führen. Interessant hierzu der Absatz aus dem zweiten Link: So verliert die fotografierte Person mit der Herstellung der Aufnahme die Kontrolle darüber, wie mit dieser Aufnahme später verfahren wird. Hat der Fotograf einmal ein Bild gemacht, obliegt es ganz seiner Entscheidung, dieses später zu veröffentlichen oder nicht. Diese Gefahr des Kontrollverlustes rechtfertigt es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE NJW 2000, 1021), bereits das Fotografieren selbst zu verbieten. Unabhängig davon drohen bei einer Dashcam weitere Probleme, da sie ja in aller Regel permanent läuft, man sich mit seinem Fahrzeug aber auch häufig auf Privatgelände befindet. So z.B. auf Werksgelände, in Parkhäusern, auf Tankstellen und in Waschanlagen etc.. Hier kann der Betreiber in seinen AGB (welche man beim befahren automatisch anerkennt) ein generelles Foto- und Videoverbot aussprechen. Strafrechtlich kann es auch wieder spannend werden wenn man sich z.B. auf Militärgelände oder an einer Grenze befindet, auch hier gilt meist ein generelles Verbot. Auch vor passieren einer Unfallstelle sollte man die Cam vorsorglich abschalten um nicht mit dem § 201a (1) 2. StGB in Konflikt zu geraten. Fazit: auch wenn es in den meisten Fällen sicher zu keinen Konsequenzen führen wird darf man insgesamt mit dem Thema aber auch nicht zu leichtfertig umgehen.
Danke. Alles hätte wäre wenn ist vollkommen unerheblich, dieser Satz gilt erstmal. In jedem Fall. Was andere Leute auf Privatgelände anstellen ist vollkommen unerheblich. Auch ein Fotografieverbot bei Daimler in der Hochsicherheitsabteilung ist für meine Dashcam unerheblich. Es ging und geht um die Öffentlichkeit.
Gibt es noch eine leichtere Alternative um die Dashcam sauber anzuschliessen? Das Kabel nervt schon manchmal
Kommt ja darauf an, wo du sie angebracht hast.... Ich habe das Teil neben dem Innenspiegel und es geht eine Zuleitung als Wäscheleine gerade runter zum Ziggi-Anzünder (ca. 90cm). Ich benutze allerdings auch nicht die originale Stromversorgung. Da stört (mich) nix.