Also, unglaublich man kommt telefonisch sofort durch. Es geht irgendwas ans Telefon, dass der deutschen Sprache kaum mächtig ist. Helfen mag man den Betroffenen am Telefon nicht. Man verweist immer und immer wieder auf das Portal, was einfach nicht funktioniert. Nachdem ich dem netten Herren mehrfach mitgeteilt habe, dass ich mich NICHT einloggen kann und keine e-Mails ankommen, wurde ich gebeten den „Passwort vergessen“ Button zu drücken. Das mache ich bereits seit Tagen, aber keine e-Mail kommt an. Habe dann gefragt, ob ich mein Angebot nicht telefonisch bekommen könnte, nein, das geht nicht, ich muss mich im Portal einloggen. Habe dann freundlich, aber bestimmend erneut darauf hingewiesen, dass keine Mails ankommen. Dann fragt der mich, ob ich mal bei „Spam“ nachgeschaut hab. Mir ist eben die Hutschnur geplatzt. Habe ihm dann die Wahl gelassen, entweder Angebot telefonisch, alternativ per Post oder ich gebe das Ganze ungesehen an einen Anwalt. Mir wurde dann gesagt, dass ich es an einen Anwalt geben soll. Alles klar, dann werde ich bei Gelegenheit meine alte Rechtsschutz raussuchen, denn es müsste ja die zahlen, zu dem Zeitpunkt, als ich das Auto gekauft habe, oder?
Dein Satz ist etwas komisch... es heißt immer: möchtest du deine Rechtschutz nutzen, geht das nur,wenn zum Zeitpunkt des Kaufvertrages das Versicherungsverhältnis bereits bestand. Keine Ahnung ob es schon schwierig wird, wenn man die Versicherung z.B. nach 2016 gewechselt hat.
Ja, im Nachhinein ist der Satz komisch. Aber du hast verstanden, worauf ich hinaus wollte . Puuuuh, das kann ich dir nicht sagen. Muss ich mal fragen, wie das aussieht. Sind ja zum Glück Kollegen von mir. Meine Ausbildung ist ja jetzt fast 16 Jahre her, aber ich meine mich dunkel dran erinnern zu können, dass die Verjährung nicht greift.
Ich habe heute mit einem Anwalt telefoniert. Er weiß, dass die Homepage Mist ist, um es nett auszudrücken. Auch, dass diese Matrix nicht gerade fair ist. Aber das liegt im Auge des Betrachters. Ich falle in den OLG-Bezirk Frankfurt am Main und der ist sehr verbraucherfreundlich in Sachen Fahrzeugrückgabe. Aber, ob der BGH das im Mai auch so sieht, werden wir sehen. Also, ist es eigentlich pokern. Er rät den Geschädigten, welche keine Rechtsschutzversicherung haben, das Angebot anzunehmen. Einfach aus der Tatsache heraus der Prozess arschteuer wird. Allein die reinen Anwaltskosten liegen bei mir, nach 1,3er RVG Gebühr, bei satten 1.242,84€. Dann kommen noch Gerichtskosten etc. oben drauf. Denn, es wird, egal wie man urteilt oder gar nur einen Vergleich von bspw. 15% vom Kaufpreis vereinbart, wird immer der damalige Kaufpreis zu Grunde gelegt. Ist ja auch logisch. Er macht jetzt bei mir eine Deckungsanfrage und weiß selbst nicht, welche aufkommt. Aus dem Bauch heraus die, die ich zum Kaufzeitpunkt des Auto‘s hatte. Wir werden sehen...
Soo… ich bin inzwischen auch schlauer: Entschädigung lt. VW-Page 8,72 % vom Kaufpreis (nicht BLP). Bei 15% wäre ich wohl ins grübeln gekommen (ob der Restwert-Thematik), aber so werden die Betrüger nun durch meinen Rechtsbeistand hören. Sollte ich nix bekommen.. Pech. Da zocke ich lieber auf 12 - 15% Entschädigung (inkls. Auto behalten). Bei einem Szenario "Auto wieder zurück und Nutzungsentschädigung für Kilometer zahlen" wäre ich fein raus. Sollte auch noch eine 4%- Verzinsung on the top kommen, kriege ich mehr raus als ich bezahlt habe. Und das zeigt mir schon wie unrealistisch die Rechtsverdreher mit ihrer "Werbung" durch die "Rückgabe-Rechner" für eine Einzelklage unterwegs sind.
Ich habe keine Ahnung was die rechnen... Es wurde ja ein Durchschnittskaufpreis von 21.365 Euro angesetzt (siehe Rahmenvereinbarung), wobei ich nicht weiß, wie das zu deuten ist. Als Neuwagen-Käufer passt für mich das Angebot nicht ganz so gut
Aber immerhin hast du ein Angebot. Das fehlt mir bis heute... Über dem Durchschnittskaufpreis liege ich dezent drüber. Und ich dachte mir, dass es für die Neuwagenkäufer uninteressant wird, als es hieß, dass eine Matrix zu Grunde gelegt wird.
Heute kam die Ablehnung der alten Rechtsschutz. Die berufen sich auf die Verjährung. Mal sehen, was deren Nachfolger sagt. Wenn sie übernehmen, soll es mir auch recht sein, denn da habe ich keinen Selbstbehalt...
Ist hier eigentlich keiner, der außerhalb der Musterfeststellungklage ein Urteil, Vergleich oder sonst abgeschlossenen Vorgang hat? Oder sind alle zur Verschwiegenheit verpflichtet?