hhhmmm ... aber lt. google gibt es KEINE Quelle für Vielleicht meinen die halt für die Mitarbeiter der Firma, weil es ja dann gewerblich ist ... aber als Privatperson ist es keine Pflicht. Man müsste beim "Freund & Helfer" nachfragen gehen die müssten es doch wissen Und wenn es auch für Privatpersonen PFLICHT wäre, hätte es doch schon längst Puplik gemacht werden müssen, z.B. ADAC, NAchrichten, BILD, etc. ... hab aber bis jetzt NIX gefunden und auch NIX gelesen darüber ...
also ich habe folgendes gefunden: In Deutschland ist die Tragepflicht durch eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften statt durch eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift geregelt. Danach muss mindestens eine Weste für den Fahrer, bei Fahrzeugen, die regelmäßig mit Beifahrern besetzt sind, auch für die Beifahrer mitgeführt werden. Die Weste muß bei jedem Aufenthalt außerhalb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen angezogen werden. Das Nichtmitführen und das Nichtbenutzen kann von der Berufsgenossenschaft mit einem Bußgeld geahndet werden, da es sich um Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Sozialgesetzbuches nach der Unfallverhütungsvorschrift handelt.
Es geht ja nicht um den Preis oder so ... wir wollen nur schauen, ob es in Deutschland Pflicht ist oder nicht ... Ich sag ja nichts gegen die Westen, da ich selber eine im Auto habe Wir wollen nur wissen wie es hier ausschaut mit dem Gesetzen
Ich frag morgen mal bei nem Ordnungshüter nach Aber noch vor einem Jahr beim Führerschein wurde es mir so beigebracht wie carisma sagte.
bei uns in Östereich ist es Plicht quelle http://www.oeamtc.at/media.php?id=,...xJTJGMTMyNjg0OS5wZGYmcm49d2Fybndlc3RlLnBkZg==
Guenka : Das sagt doch schon alles aus !! UVV Unfallverhütungsvorschrift und Berufsgenossenschaft = Gewerbe Das Mitführen von Warnwesten ist in Deutschland nur bei gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen aller Art gesetzlich vorgeschrieben. Bei privater Nutzung der Kraftfahrzeuge gilt dieses nicht und ein Mitführen solcher Westen wird lediglich empfohlen. Aber jeder, der im Dunkeln selbst gesehen werden möchte, investiert die paar Euro´s in solche Westen
Da muss ich "DerSuperAudiFan" Recht geben. Die Berufsgenossenschaft juckt es nicht, was Du privat machst. Die Mitführpflicht gilt nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen. Zumal so eine Regelung nicht einfach über Nacht beschlossen wird! Da gibt es etliche Monate Vorlaufzeit und in jeder Zeitschrift wird darauf hingewiesen und der ADAC "tommelt" auch kräftig...