Vergessen wurde es nicht - in die Zulassungsbescheinigung Teil I kommt unter 35 nur noch eine Kombination rein - und ja, deshalb muss man die EU-Übereinstimmungserklärung mit sich führen, wenn man die dort abweichend von o.g. #35 gelisteten Kombinationen fährt. Theoretisch kann die Polizei die Übereinstimmungserklärung auch online abfragen bei einer Verkehrskontrolle, aber ...
In den alten Fahrzeugscheinen wurden mehrere Reifengrößen eingetragen in den neuen Fahrzeugscheinen nur noch eine einzige. Wichtig ist aber das, was in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht. Mit einer ABE bzw. EG-Gutachten kannst Du ohne Eintragung mit den Felgen fahren.
Ich hätte gern mattschwarze Felgen für meinen Daytona ich denke das würde ziemlich gut aussehen! Kennt da jemand passende für den A1?
Ich hab sie mit dem Fahrzeugbrief vom Autohaus bekommen. Dir brauchst du auch zum Zulassen des neuen Fahrzeug.
Sorry das ich nochmal nachfragen muss ;-) angenommen ich habe Felgen mit folgenden Maßen gefunden 7,5J 17 ET 38 habe im Fahrzeugschein bzw EG-Übereinstimmungsbescheinigung aber eingetragen 7,5J 17 ET 36 Könnte ich diese Felgen mal abgesehen davon das evt das Fahrverhalten schlechter wird Fahren ohne das extra eintragen lassen zu müssen?! Sorry für die vielen Fragen ;-) Danke Thomas
hi, wie findet ihr die Felgen - Keskin - KT10 Humerus auf dem A1? http://www.ralfkelber.de/php/cms_thumbnailer.php?hoehe=250&bild=./img/upload/offer/KT10BlackFront.png gruß michael