schade! jetzt bin ich auch ein opfer irgendwelcher vorschriften geworden. erhielt nur so gute konditionen, da mein händler nicht darüber informiert war, dass es beim a1 weniger marge gibt und er daher weniger prozente als üblich geben darf. welcome back 5% ...
hat sich meine Angabe doch bestätigt, dass Audi die Damenschrauben angezogen hat. Hatte dies ja schon vor einiger Zeit ins Forum geschrieben in einem anderen Beitrag.
Hattest du dann schon bestellt?? Kann das dann im Nachhinein einfach nochmal geändert werden, wenn du bereits an Angebot erhalten bzw. die Bestellung getätigt hast??
das hab ich mich die ganze Nacht gefragt... es heißt "verbindlicher kaufvertrag" - das gilt ja wohl für beide Seiten...
So ist es, wenn im Vertrag 8% steht, hat der Händler Pech gehabt Ich würde mich da nicht abwimmeln lassen, den 3% unterschied ist schon etwas an Kohle
Nein, es sei denn das ist im Kaufvertrag explizit vereinbart. Das 14-tägige Rücktrittsrecht gibt es nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften. Irrtum kann der Händler auch nicht geltend machen, da der Rabatt nicht jenseits von Gut und Böse liegt. Das würde z.B. gehen, wenn der Händler das Komma eine Stelle zu weit nach Links gesetzt hätte. Daytona1 kann also auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Bloß nichts anderes unterschreiben!
Ist so korrekt. Nachträgliche Änderung nicht Möglich. Der Händler muß in den sauren Apfel beißen. Was anderes ist es wie bei mir geschehen, wenn falsche Preise von Audi im Konfigurator stehen und das nachträglich geändert wird. War eine Ersparnis von € 425.-
Bei Angebot steht meistens freibleibend und dadurch auf eine gewisse Zeit befristet. Ein Angebot ist aber noch kein Auftrag. / Vertrag