Das LED-Tagfahrlicht kann ich nicht gleichzeitig mit den Nebelscheinwerfern betreiben; seh ich das richtig? ich kann ja nur auf Standlicht + Nebler oder auf "Auto" stellen; und bei Auto kann ich die Nebler nicht anmachen?!? Oder geht das doch?
Standlicht + Nebelscheinwerfer sind aber erlaubt und bei allen VWs (5 Stück), die ich bisher besessen habe, möglich gewesen. Wäre diese Art der Kombination nicht zulässig, gäbe es die entsprechenden Lichtschalter nicht. Umgekehrt muss diese Kombination nicht aber zwingend wählbar sein. Lässt sich der Lichtschalter nicht auf Standlicht + Nebelscheinwerfer einstellen - dann geht's halt nicht. TFL + Nebler ist afaik nicht zulässig - genausowenig wie nur Standlicht.
Wer fährt denn bei Nebel (und nur dann dürfen NSW betrieben werden) ohne eingeschaltete Rückleuchten? Die sind beim TFL doch aus. Insofern wären NSW nur mit TFL saugefährlich.
Ich persönlich ... ... fahre viel und sehr, sehr oft ( oder eigentlich nur ) mit der sogenannten Proll-Beleuchtung ! Also Tagfahrlicht ( gedimmt = Standlicht ) und Nebelscheinwerfer eingeschaltet ! Ich persönlich finde, dass die Optik von vorn dann am geilsten ausschaut, weil der "Tagfahrlichtwing" somit so schön zur Geltung kommt !
Und du bist deswegen noch nie angehalten worden? Kostet normalerweise € 10,-- (Verstoß gegen Par. 17, Abs. 3 StVO).