Also, nachdem ich meinen hochbeinigen A1 endlich mit 35mm H&R Federn runter bekommen habe, wollte ich kurz über den jetzigen Federungskomfort sprechen,da ich gelesen habe das da viele auf Erfahrungswerte warten Ich habe das Serienfahrwerk und die Seriendämpfer drin und kann mit ruhigen Gewissen sagen, das sich der Komfort mit den Sportfedern "nicht" verschlechtert hat ! Es ist schön straff ( eigentlich wie vorher auch ) .mit schönem Komfort aber "nicht" Bretthart oder sowas. Es fährt sich wirklich wie vorher auch,absolut langstreckentauglich,Top ! Hoffe ich kann bald ein paar Fotos machen und mich komplett vorstellen mit meinem Baby gruß thomas
Sag ich doch..................... und das alles OHNE KW Gewindefahrwerk!!!!! Glückwunsch zu deiner Entscheidung.Hast du auch Spurplatten drauf? So sieht er dann mit 20mm Platten pro Rad aus.
Meine Meinung !!! Auch mit S-Line Fahrwerk ist der Fahrkomfort nicht schlechter durch die 35 mm Federn von H&R geworden !!! Ich bin sehr zufrieden mit meiner Wahl !!!
Habe hinten schon 20mm Platten pro Reifen drauf gepackt , sieht gut aus ! vorne bin ich noch ein wenig am zögern, ob ich da nicht 15mm distanzen Pro Reifen nehme. Habe die Sorge, das 20mm vorne zu viel ist von der optik her.
Ich hab die H&R mit -35 mm auch drin, finde es aber schon deutlich härter als vorher!!! Zu sagen, es gibt keinen Unterschied.... find ich übertrieben! (oder in diesem Fall untertrieben?) Aber es ist alles im grünen Bereich, richtig! Fahrbar und alltagstauglich! Wenn ich so eure Bilder seh , dann muss ich mir das mit den Spurplatten noch mal überlegen!
ok, aber Eintragen ist dann ja trotzdem keine Pflicht. reicht ja wenn man die Abnahmedokumente mitführt. [...] Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.[...]
Normalerweise ist es ja so, dass man die Änderungsabnahme beim TÜV durchführen lässt und diese dann in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen wird. Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere bezieht sich mMn. auf die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Diesen Übertrag vom "Brief" in den "Schein" kann man zurückstellen bis zur nächsten Abmeldung/Ummeldung usw. wo man ja eh zur Zulassungsbehörde muss. Abnahmedokumente bis zum Übertrag in den Schein immer mitführen. So kenne ich es zumindest.