Ich bin zwar nicht in der gleichen Situation, aber was anderes als eine Eintragung wird dir da nicht übrig bleiben (da keine serienmäßige Rad/Reifen Kombination)!
Ich bin noch am überlegen, ob ich das mit der Tieferlegung überhaupt mache. Wollte aber vorher gerne die Erfahrungen derjenigen hören, die es tatsächlich schon gemacht haben. Also, ob nach der Fahrwerksveränderung wirklich die ABE-Auflagen der Zubehörfelgen zum tragen kommen. Wenn die Federn in einem Fachbetrieb eingebaut wurden, muss dieser doch irgendetwas zu diesem Thema gesagt haben!?
Ich bin ja in der gleichen Situation (Winterräder Rial Milano) wie Du (bloß nach Umbau). Leider konnte ich den Dekra-Mann nicht direkt fragen. Gegenüber der Werkstatt hat sinngemäß geäußert, dass die Abnahme unkritisch sei und bei der Montage der Winterräder erfolgen sollte. So mache ich das dann auch.
Ich habe´s getan ! 35 mm tiefer H&R siehe Fahrzeugvorstellung : http://www.a1talk.de/fahrzeugvorste...mbition-s-tronic-amalfiweiss-6.html#post48477
Bezahlt habe ich noch nix ! Preise werde ich aber noch veröffentlichen, wenn ich die Rechnung habe ! Fahrwerk fühlt sich gut an. Bin jetzt ca. 100 km in der Berliner City gefahren ... endlich ist das Fahrwerk wieder schön straff sportlich ... richtig satt
also wie ist das jetzt denn... wenn ich neu Federn rein mache muss ich dann auch meine Winterreifen neu eintragen?
Nicht die Reifen, sondern die Rad-/Reifenkombination! Aber nur, wenn es Räder (also Felgen) sind, die nur mit ABE oder Freigabe durch ein Sachverständigen-Gutachten montiert werden dürfen, und laut diesem Gutachten für diese Rad-Reifenkombination die Auflage A05 zu beachten ist. Die Auflage A05 besagt, daß die Freigabe der Rad-/Reifenkombination nur für das Fahrzeug mit dem serienmäßigen Fahrwerk gilt. Wenn das Fahrwerk verändert wird, so ist diese Freigabe hinfällig und muß durch eine erneute Begutachtung durch einen Sachverständigen wieder erlangt werden.