Navi über iPhone4 von Navigon Hallo freundliche Gemeine, meine Kiste wird das Connectivity-Paket haben mit der Ladeschale für das iPhone4. darauf habe ich die Navigon-APP laufen. Weiß jemand, ob die Ansagen dann über die Lautsprecher laufen, wenn die Bluetooth-Verbindung aufgebaut ist? Feierabendliche Grüße an Euch
Es sind aber doch keine "Blitzerwarnungen", sondern eine Warnung vor "Gefahrenstellen". Kennt doch jeder, daß bei Sehen eines Blitzers die Leute ruckartig auf die Bremse treten, um statt mit 20km/h zu viel nun mit 10 km/h unter der Geschwindigkeitsbegrenzung vorbeizuschleichen. Das dies zu häufigen Auffahrunfällen führt, ist dann die eigentlich "Gefahr".
Mit der 35. ÄndVO wurde ein neuer 23 STVO Abs 1 b eingeführt, der ein Verbot zur Verwendung technischer Einrichtungen in Kraftfahrzeugen, die dafür bestimmt sind, die Verkehrsüberwachung zu beeinträchtigen, enthält. Damit wird von der mit Gesetz v 19. 3. 2001 neu geschaffenen Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs 1 Nr 3 i StVG) Gebrauch gemacht. Satz 1 verbietet Maßnahmen, die ein Kraftfahrer gegen die Verkehrsüberwachung ergreift und die darauf abzielen, sich den Verkehrskontrollen tatsächlich wirksam zu entziehen. Dies kann bewirkt werden durch den Einsatz technischer Geräte, die den Standort von Verkehrskontrollen anzeigen oder die konkrete Überwachungsmaßnahme stören (Begr). Durch die Vorschrift sollen sowohl technische Geräte wie Radarwarngeräte und Laserstörgeräte erfasst werden als auch alle anderen technischen Möglichkeiten, die im Ergebnis vergleichbar sind (Begr). Ausreichend ist, dass das Gerät aus der Sicht des Kraftfahrers zur Warnung oder Störung bestimmt ist. Ob das Gerät tatsächlich geeignet ist, vor den Radarkontrollen zu warnen, ist unbeachtlich. Das hat seinen Grund darin, dass ansonsten die Polizei und Behörden in Nachweisschwierigkeiten kämen (Begr). Auch das betriebsbereite Mitführen solcher Geräte wird untersagt. Dies begründet bereits eine Gefahr für die öff. Sicherheit und rechtfertigt eine polizeiliche Beschlagnahme (§ 33 PolG BW) sowie eine Entziehung und Vernichtung (§ 34 PolG BW). Dem Erlass solcher ordnungsrechtlicher Maßnahmen steht Europ. Gemeinschaftsrecht nicht entgegen (VGH BW DAR 03, 89). Nicht verboten werden soll dagegen der gewerbliche Transport solcher Geräte (Begr). Satz 2 dient allein der Verdeutlichung und dem Verständnis des Satz 1; er enthält keine Beschränkung der Vorschrift auf die dort aufgezählten Geräte
Wowww das ist Amtsdeutsch aber klar zu Verstehen nach einiger Zeit des Lesens Danke Strafjurist für die Info
Bitte gerne, ich kann auch wie ein Mensch sprechen und finde die Amts-Sprache, mit der ich jeden Tag umgehen muss, richtig SCHEIßE!
Merkwürdig, sind denn die im Rundfunk verbreiteten Blitzerwarnungen legal? Eigentlich müsste dann ja jedes Autoradio zur Vernichtung eingezogen werden. Ist ja auch ein technisches Gerät, das die Geschwindigkeitskontrolle beeinträchtigt. Und was ist, wenn man einen Blitzer sieht und z.B. Kollegen telefonisch davor warnt?
Also Tom Tom würd ich ja jetzt grundsätzlich nicht mehr benutzen. Das wäre widersprüchlich in Bezug auf den Threadsinn Edit: Blitzerwarnungen im Radio sind legal. Wurde schon oft seitens der Behörden gegen geklagt, aber die haben immer verloren^^
Aber per Radio oder Hörensagen wird ja nicht die exakte Position genannt, nur die ungefähre. Außerdem könen sich mobile Blitzer auch verlagern und woanders hinstellen. In dem Thread geht es ja um fest installierte Blitzer, ob man die ins MMi reingeboxt bekommt, sodass man daran erinnert wird, egal ob zu Haus oder in der Fremde
Ach sooo, fest installierte. Die kenne ich auf meinen Hauptstrecken sowieso alle. Und für die mobilen Blitzer hat die Polizei auch ihre Lieblingsplätze. In der Fremde sieht das natürlich anders aus...