Hallo aus Kärnten, habe das gleiche Problem wie Du ....komme mir vor wie bei "und täglich grüßt das Murmeltier"........... Habe auch schon diverse Dinge versucht aber leider ohne Erfolg...... Mahlzeit Michael
Eigentlich dachte ich hinterlassen eher Marder Kratzspuren auf dem Auto. Schon mal mit "Wasserbomben" versucht Wenn du sie triffst, ist sie erst mal bedient.
Ich hatte das Problem auch bei meinem letzten Auto - zum Glück hab ich nun eine Garage. Bei mir hat damals wirklich nichts geholfen. Über diese ganzen teuren Katzen-Abwehr-Produkte konnte die Katze nur lachen. Diese "mobile Garage" regte die Katze anscheinend eher an, das Auto zum Kratzbaum umzufunktionieren - unten an den Seiten gab es die entsprechenden Spuren. Leider bescherte mir das süße Kätzchen einige unschöne Kratzer - unter anderem paar ziemlich große auf der Motorhaube, die wohl durchs Sliden mit paar Steinchen in den Pfoten entstanden. Das Problem löste sich erst, nachdem mit unseren neuen Nachbarn vom Haus gegenüber, ein großer Schäferhund am Grundstück patrouillierte. Habe dann immer sehr nah am Zaun geparkt und schwupps war das Kätzchen auf Abstand p.s. Auch wenn es ärgerlich ist, sind Mittel, die dem körperlichen Wohl der Katze schaden, ziemlich daneben wie ich finde (zum Thema Wasserbomben und co.)
Nur zur Richtigstellung: ich habe und liebe Katzen. Aber sie reagieren am effektivsten auf Wasser. Ich habe zudem die Anführungszeichen bewusst gesetzt, denn wenn (m)eine Katze den Inhalt eines Glases abbekommt, verletzt es sie nicht. Und niemand wird wohl mit harten Gegenständen nach seinem A1 werfen
Gibt es hier unter den A1lern einen Juristen im Board der was zur rechtlichen Handhabung sagen kann?!
ist die Rechtssprechung noch aktuell??? Verkrallt: Katzen dürfen nicht aufs Blechdach - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Auto
Also Du könntest natürlich herausfinden wem die entsprechende Katze gehört und versuchen evtl Kosten von den Besitzern einzuklagen. Dabei wird es aber einige Probleme geben. Du musst explizit nachweisen, dass es genau diese Katze war. Nur weil Du die manchmal dort siehst, heißt das nicht, dass genau der eine Kratzer von genau dieser Katze ist. Wahrscheinlich wird es im Umkreis nämlich noch mehr Katzen oder andere Tiere geben. Das heißt Du müsstest deinen Wagen filmen. Dabei wirst Du allerdings öffentliche Gehwege und Straßen durchgängig überwachen, was Du dann rechtlich nicht mehr verwenden dürftest. Rechtlich zulässig wären Fotoaufnahmen, aber ich denke mal nicht, dass Du dich die ganze nachts auf die Lauer legen möchtest - zumal man auch explizit erkennen müsste, dass sie jetzt einen Kratzer reinmacht^^ Ist hier aber keine rechtsverbindliche Auskunft
Mhm - das ist ein einzelnes (11 Jahre altes...) Urteil. Das hängt ganz vom Richter ab - wenn Du da an den totalen Tierfanatiker kommst hast halt schlechte Karten - und aussuchen kannst Du Dir den Richter nicht Der Spruch "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" kommt nicht von ungefähr (und: "Das Argument, dass es unmöglich sei, Katzen bei artgerechter Haltung von ihren Gewohnheiten abzubringen, ließ das Gericht nicht gelten." -auch wenn's das Gericht nicht gelten läßt ist es halt Fakt...)
... und daß es genau die Katze ist, deren Besitzer Du ausfindig gemacht hast. Nochmal so ein schlauer Spruch - nachts sind alle Katzen grau