hmm.. ja genau sowas mein ich.. keine ahnung wie sich das verhält mitm wind und so aber irgendwas wirste wohl machen müssen,w enn die Katze dein Auto so sehr mag
Mhm ja siehste, und das stimmt eben nicht Katze ist Grauzone, die ist kein Kleintier, und naheliegender Weise auch kein Hund - da entscheiden die Gerichte wie ihnen die Nase des Klägers grad so paßt, oder so... und folglich kann ich mir eben nicht vorstellen, daß Versicherungen das dann so klar definieren. @ dkadersprinter: ich glaub nicht daß das ne Katze ist - ich mein, die Stoßstange zerkratzt?? Ok Katze mag die Windschutzscheibe runterrutschen, aber spätestens dann springt sie.
Audrey, du kannst mir glauben.. ich arbeite bei einer sonst gäbe es ja schließlich eine Katzen-Haftpflicht.. wie für Hunde, Pferde, Schafe und Ziegen auch
Ne durch die bauform des A1 am heck kann och mir die als Rutsche super vorstellen leider... Aber habe jetzt so viel Pech wie ich gab ein noch größeres Problem fahr in die Waschanlage heute und komm mit nem Mega Kratzer raus - jetzt schauen ob die Hauptverwaltung der waschstrasse übernimmt von Mr. XXXX oder ob ich dann Klagen muss es sind auf jedenfall 844 € schaden zwecks neulackierung der Heckklappe ... :-(
Liebe Jünger, lasset uns von heute an glauben unseren Versicherungen, ihren Versprechen und den von Ihnen berufenen Versicherungsvertretern und es wird uns wohlergehen bis zum Ende unserer Tage.
Katzen liegen gerne auf dem warmen Blech, die hinterlassen aber eigentlich keine Kratzer die man nicht wegwischen könnte. Die Krallen sind weich und normalerweise eh eingezogen. Man darf sie nur nicht wegscheuchen und erschrecken.
Soooo... hat leider etwas gedauert, aber juristischen Rat habe ich jetzt mal eingeholt. Leider hilft uns das nicht weiter, weil wir genauso schlau sind wie vorher (zum Glück aber nicht verwirrter^^). Also rein theoretisch kann man die Tierhalterin / den Tierhalter für den entstandenen Schaden haftbar machen. Das riesengroße Problem liegt allerdings tatsächlich beim Beweis. Wie hier ja auch schon erörtert, braucht man einen eindeutigen Nachweis bzw. einen hinreichenden Nachweis, sodass die Schuld in den Augen einer Richterin oder eines Richters unwiderlegbar gegeben ist. In den Augen des Gerichts ist dann nochmal ein weiterer Knackpunkt. Evtl wird die Tatsache, dass die schwarze Nachbarskatze oft auf dem Auto gesehen wird und entsprechendes Bildmaterial vorliegt als hinreichend angesehen. Genauso gut könnte man aber auch einwenden, dass es sich nicht um diese eine Katze handelt, sondern es die Katze von drei Straßen nebenan ist - zum Beispiel wenn die Katze pechschwarz ist ohne besondere Muster. Da müsste man dann schon die Katze über ihre Kennzeichnung eindeutig identifizieren können. Von Fangen und gucken ist aber auch abzuraten - das könnte widerum auch juristische Konsequenzen hinter sich ziehen. Der Rechtsweg gestaltet sich also wirklich äußerst schwierig :/