Ist dieses ein ABE?? Gültig in DE? http://gutachten.bmf-application.com/oxigin/14/41660501-100-5-57-35.pdf
Das ist keine ABE, sondern ein Gutachten zur ABE 47768 des deutschen Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Zwar handelt es sich um ein Gutachten des österreichischen TÜV, da dieser beim deutschen KBA akkreditiert ist, gilt das Gutachten aber auch in D. Bei den für den A1 genannten Rad-/Reifenkombinationen sind auch nur die Standardauflagen genannt, so daß man diese Felgen problemlos montieren kann.
JUHUUUU, endlich Felgen ohne Eintragung Ich bestelle mir diese jetzt, habs warten satt. Ist echt schon peinlich, 15" STAHLfelgen bei 30°C und einem schönen A1 !!!
Das stimmt leider nur bedingt. Wenn du die serienmäßige Reifengröße 215/40 R17 verwendest, braucht die nicht eingetragen werden. Alle anderen genannten Größen 205/40, 205/45, 225/40 müssen eingetragen werden (Auflage 11B). Das hat aber Zeit und muß nicht sofort gemacht werden. Diese Eintragungspflicht entfällt nur, wenn dies in der ABE ausdrücklich steht. Am besten lässt du dir vom Händler vorab eine Kopie der ABE schicken, oder du fragst ihn, was diesbezüglich drinsteht. Desweiteren brauchen die im Gutachten genannten Rad-/Reifenkombinationen nicht durch einen Sachverständigen am Fahrzeug begutachtet werden, da die Auflage 11A nicht anzuwenden ist. ABER: Wenn du den Wagen tieferlegen lässt, dann ist das Fahrwerk nicht mehr serienmäßig und die Rad-/Reifenkombi muss dann doch von einem Sachverständigen abgenommen werden (Auflage 11G).
Was ist das für ein Mist???!!!! Können die nicht mal irgendwas machen, was einfach ist und verständlich??!!! Vorallen Dingen, Felgen produzieren, die ohne großes Torabo an das Auto gemacht werden kann. Boa, das nervt total... Bürokratie in Deutschland ist voll für den Po. Ich brauche hier mal dringend in dem Forum ein "sich übergebendes Smiley" Trotzdem danke für die Antwort, jetzt weiß ich was Sache ist
P.S. wenn ich die Reifenkombi 215/40 nehme, muss ich die Felgen/ Reifen nicht eintragen lassen, auch wenn ich tieferlegen lasse oder gilt das für alle Reifendimensionen?
Eintragen lassen ist etwas anderes, als vom Sachverständigen begutachten zu lassen. Beim Eintragen lassen wird einfach nur die neue Rad-/Reifenkombi in die Fahrzeugpapiere geschrieben, und zwar, wie es so schön heisst "bei der nächsten Befassung der Behörde mit den Fahrzeugpapieren". Auf Deutsch also: irgendwann. Bis dahin ist die ABE einfach ständig im Fahrzeug mitzuführen. Bei der Oxigin 14 braucht die Reifengröße 215/40 nicht eingetragen werden, wenn das Fahrwerk serienmäßig ist. Die Eintragung geht ohne Begutachtung durch einen Sachverständigen. Bei Einbau von Tieferlegungsfedern muss JEDE Rad-/Reifenkombi von einem Sachverständigen neu begutachtet werden, denn das der ABE zugrunde liegende Gutachten bezieht sich immer nur auf das Serienfahrwerk. Beim Fahrwerk handelt es sich um eine sicherheitsrelevante Baugruppe, und die Behörden möchten einfach die Unbedenklichkeit einer Modifikation bescheinigt bekommen, bevor sie dich damit auf die Menschheit loslassen. Das ist aber normalerweise kein Problem, denn die Hersteller von Felgen, Federn, usw. achten schon darauf, daß ihre Sachen genehmigungsfähig sind. Sonst würde ja niemand das Zeugs kaufen.
Die haben was vom Sonderrad geschrieben, aber die H&R Federn und Spurplatten kann ich doch trotzdem einbauen oder? Weil ich keinen Hinweis gefunden habe bezügl. Veränderungen am Fahrwerk...
Egal was wo steht oder wie heißt: Einbauen kannst Du alles, es muß dann aber außer Federn und Spurplatten auch die Felgen begutachtet werden - die ABE gilt dann nicht mehr.