Hallo zusammen, ich finde die Idee klasse und werde mich mal erkundigen wie sich das umsetzen läßt !! (Ich kelb's mir auf'n TT ). LG Sebastian
Ich hab das eigentlich eher darauf bezogen, dass in Österreich wohl lange Zeit nicht allzu viele A1 umher fahren werden, sprich sich auch die Interessierten, die sich in Foren herumtreiben, nicht allzu zahlreich auf den Straßen vertreten sein werden.
Richtig geil und sehr hochwertig kann man das hier machen lassen: CarSign - Kennzeichenhalter, Kennzeichenhalterung, Nummerschildhalter, Nummernschildhalterung, Kennzeichenverstärker, Kennzeichenhalter Edelstahl, Kennzeichenhalter Chrom Kostet aber auch gut Geld aber Quali ist wirklich PREMIUM!!! Ich wollte mir dort für vorne und hinten Kennzeichenhalter aus Carbon bestellen für den A1. Die sehen echt Hammergeil aus
Nen Aufkleber würde ich dranmachen! Ein Kennzeichenträger kommt bei mir überhauptgarkeinernicht dran! ...und schon überüberüberüberhauptgarkeinernicht mit Chrom! PFUI!
Finde es auch am Schönsten, wenn gar keiner dran ist, aber das heißt, du bohrst hinten in das Blech der Heckklappe? Vorne dürfte es ja kein Problem sein ohne K-Träger. Chrom K-Träger gehen in der Tat gar nicht.
Ich strebe ein kürzeres Nummernschild an, da passen die Kennzeichenträger eh nicht. Wie ich es befestige...muss ich mal schauen. Ich Blech bohren...eher ungern!
Das mit einem kürzeren Kennzeichen sieht schlecht aus, ich wollte nämlich folgendes nehmen: OB - A 1 ... aber: Aktuelles (6. Juli 2009): Aufgrund einer aktuellen Weisung der Bezirksregierung in Düsseldorf sieht sich die Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung künftig nicht mehr in der Lage, kurze, zwei- und dreistellige Erkennungsnummern an Kraftfahrzeugkennzeichen für Personenkraftwagen zuzuteilen. Diese kurzen Kennzeichenkombinationen sind nach Anlage 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung solchen Fahrzeugen vorbehalten, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies ist vor allem bei Krafträdern sowie Importfahrzeugen der Fall. Wird ein Fahrzeug mit kurzem Kennzeichen künftig also veräußert oder außer Betrieb gesetzt, werden Fahrzeug und Halter voneinander getrennt, wird die Kombination auf jeden Fall eingezogen. Einzige Ausnahme ist die Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeuges mit kurzer Nummer auf den selben Halter. Bereits reservierte Kombinationen für Personenkraftwagen können kostenneutral bei der Zulassungsbehörde umreserviert werden.