War der Unfall eig im absoluten Halteverbot? Sonst einfach behaupten, einem wäre schwindelig geworden oder schlecht...Be ner Vollbremsung zieht das aber nicht...
Ich sehe das so wie Scuba! Du hast keine Vollbremsung hingelegt und dir is die Dame raufgekracht!!! Du standest! UND Innerorts! Du standest 2sec. oder was weiß ich wie lange! Das ist meiner Meinung das ausschlagebene! Ab zumAnwalt und nixTeilschuld! IMMER die Polizei rufen! Z.B. hast du ne Bremsspur hinterlassen? Wenn zum Beispiel: Nein! hätte ein vernünftiger Beamte das Aufgenommen! Ab zum Anwalt! Hatte auch mal zwei extreme und skurille Auffahrunfälle Einmal bei rot anner Ampel gestanden. Schon gut ne halbe Min. aufeinmal kracht es hinten! War mit meinem alten Astra (über 10Jahre alt)! Ein Geschäftsmann mitn Volvo S80. Ich Steige aus und schau, nix zusehn! Er steigt aus mit Handy am Ohr:"Oh Kacke! 3.000Euro Ok? Ich:"Äh wie"? Der Makka hohlt seine Geldbörse raus und Drück mir 3.000euro inne Hand.... Ich = is OK! Er fährt weg! Unglaublich! Nächste: In meinem alten Job mitn Transporter unterwegs. AB-Auffahrt, Beschleunigungsstreifen und vor mir ein Opa mitn Mazda. Ich schau li. in Spiegel, KOMPLETTE AB FREI ! Aber der Opa steigt in die Bremsen und ich drauf! Mazdaheck Matsch! Ich SCHuld ! Egal Firmenwagen! Polizei gerufen! Polizei: Hier ist ungünstig, fahren nä. AB-Abfahrt ab und klären das, Fahrt hinterher! Polizei vorweg, Opa und dann ich hinterher! Die Story werde ich nie vergessen! Denn der Opa zieht auf der AB, Blinker links, macht Maggie , brettert an der Polizei vorbei und macht sich vom Acker Habe die Polizisten noch Winken sehn das ich weiterfahren kann... Chef hat sich gefreut! Schaden wurde komplett bezahlt! back to Topic
Also Moment! Wenn ich mich nicht irre, dann hab ich letztens ein Urteil gelesen, welches besagt, dass man sich direkt nach dem Urteil über die Schuldzuweisung bedenkenlos äußern kann, aber es keine Rechtsgültigkeit besitzt, da man als Autofahrer nicht über die nötige Qualifikation verfügt und die eindeutige Schuldfrage nur ein Gutachter beurteilen kann. Sprich: Wenn Dir jemand die Vorfahrt nimmt und Du sagst, dass Du selbst Schuld hast, bedeutet das nicht, dass Du eine Teilschuld bekommst oder gar alles bezahlen musst. Das heißt die Versicherungen sind nicht an die Einschätzungen der Unfallteilnehmer gebunden... Wegen der Taube ist so eine Sache. Ich weiß nicht ab welchem Tier man bremsen darf und ab welchem nicht, aber ich persönlich würde im Stadtverkehr für jedes Tier eine Vollbremsung hinlegen - egal ob es einen Blechschaden gibt oder ich eventuell die volle Schuld bekomme. Ich bin jetzt vielleicht kein Freund von Tauben, aber ich setze das Leben in jeglicher Form immer über einen reinen Geldwert. Würde ich für ein Tier vollbremsen und würde ich dafür die volle Schuld bekommen, würde ich es niemals bereuen (schließt natürlich mit ein, dass keinem Menschen was Schlimmes passiert ist - es muss ja schon der Tatbestand der Angemessenheit gegeben sein)! p.s.: Würde aber auch bei jedem Unfall - egal wie groß oder klein - IMMER die Polizei rufen!
Dake für die vielen Meinungen. Ist wirklich interessant wie hier zum Teil die Meinungen auseinander gehen. Ich habe auch gute Tipps gehört. Polizei ist immer so eine Sache. Denn schließlich hat es einen Auffahrunfall gegeben, der Auffahrende ist schuld! wenn er einen Teil der Schuld abgeben will muss er schließlich beweise liefern. und umso weniger beweise aufgenommen werden, umso unwarscheinlicher wird es mir eine Schuld anzuhängen. Und da will ich nochmal die rechtfertigung hören, dass Tauben keine Gefahr darstellen und deswegen nicht gebremst werden darf.
Auch eine Taube ist ein Lebewesen und hat ein Recht darauf hier zu leben. Eigentlich müsste die Natur den Menschen von der Erde verbannen für all das was er ihr angetan hat ...
Keine gute Idee. Wenn du Pech hast, wirst du dann direkt am Unfallort zur Kasse geben und zahlst ein Bußgeld. Kleinkram, Bagatellschäden, regelt man allein, ohne die Polizei zu rufen.
Ich dachte ich hätte es schon im ersten Beitrag geschrieben. Ich habe keine Lust ein zerfleddertes Viech aus meinem Kühlergrill zu kratzen. Eventuell fliegen ja sogar Teile durch den Grill auf den Kühler, oder sogar in den Motorraum. Ich finde den Fahrzeuggeruch von einem Neuwagen angenehmer, als den von verbranntem Fleisch Vor der Polizei bzw. Versicherung oder bei einem Richter habe ich natürlich in erster Linie gebremst, weil ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbahren kann, dass jemand oder etwas durch mich verletzt bzw. getötet wird.