So hab grad mal meine Winterreifen ausgepackt und den Lieferumfang gechecked. Hab bei reifen.com einen Komplettsatz bestellt. Nabendeckel, Zentrierring und 20 Radschrauben waren dabei. Sehr fein. 185/60/15 mit Fulda KristallMontero 3 und Dezent RE Felgen. Winter kann kommen
Hat eigentlich jemand die "Winter-Aluminium-Gussräder 6 J x 16 im 7-Arm-Dynamik-Design" aus dem Konfigurator? Die sehen da ja furchtbar hässlich aus...
schauen fast genau so aus wie die Originalen von Audi. Mit Reifen bei meinem immer noch 880€ zu haben. Hab mir diese letztes Jahr gekauft und bin äußerst zufrieden damit.
also ich hab diese 5 Pin Design Felgen mit 195er Bereifung bei meinem gekauft/geordert wenn ich meinen Wagen in Emfang nehmen werde... sind deine auch die Pin Design Felgen? Wenn ja sehen die ja echt knaller auf dem A1 aus, und ich darf mich freuen
von DBV gibts die Torino in original Rotor-Design für 75,- (16"), super Qualität und Winterfest lackiert, hab incl. 195/50 Dunlop Wintersport 720,- bezahlt, die Felgen gibts auch in grau und schwarz
Sind die denn auch in der Felgengröße 6x15 ET29? ich finde bisher keine einzigste Felge im Internet die 6,0 als Breite hat, meistens 6,5 oder 7.0 und wenn dann höchstens 2 oder 3 Felgen im ganzen Netz diese haben dann aber ET35 oder 38 aber niemals ET29 somit kann ich keine Alufelgen mit Reifen 185/60/15 nehmen auch nicht mit 195/50/R16 da auch hier wieder 6x16 sein soll und meist 6,5 überall angeboten wird bei allen Felgenshops online auch bei reifen.com wo du geschrieben hast. Aber die 6,0x15 ET29 stehen halt bei mir in der EG Bescheinigung
Hallo, habe gerade geschaut auch die Torino wären 6,5 x16 oder 6,5x15 Felgen und somit nicht bei mir eingetragen. Könnt ihr diese fahren? Danke euch
Hi, die ET bei Alus sind meistens so bei ET35-38. Das heisst die Felgen sind weiter drinnnen. Wenn du sie nach aussen haben willst, brauchst du dann eine Spurverbreiterung. Aber du kannst sie auch so lassen! Manche sagen dann, dass halt vom Optik her blöd aussieht oder aber du Schütz damit deine Karosserie (Schneematsch/Salz kommt schlechter auf dein Lack). Bei 6,5 Felgen kannst du auch teilweise die Reifen 185/60/15 nehmen! Ich hab eins davon genommen (Borget LV5). Da bekommst du dann ein ABE Gutachten und musst nix eintragen lassen. Die Dezent RE Felgen kannst du also nehmen ohne dass du sie eintragen lassen musst mit deine Reifen 185/60/15! Oder nimmst dann Borget LV5, da ist die ET besser und die Reifen sind dann nicht soweit innen wie die Dezent. Geschmacksache!
Man kann auch Felgen verwenden, deren Maße nicht den Vorgaben der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen. Voraussetzung hierfür ist ein Sachverständigen-Gutachten, das die Unbedenklichkeit der Verwendung des betreffenden Felgentyps in Kombination mit bestimmten Reifengrößen bescheinigt. Solche Gutachten werden in der Regel vom TÜV oder Dekra erstellt. Die Freigabe der geprüften Rad-/Reifenkombination wird von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig gemacht. Dabei gibt es Standard-Auflagen, z.B. hinsichtlich der Serienmäßigkeit des Fahrwerkes, der Bauart von Reifen und Ventilen, Verwendbarkeit mit Schneeketten, usw. Diese Standard-Auflagen sind sehr leicht einzuhalten. Bei sehr breiten Rädern und geringen Einpresstiefen können dann noch Auflagen zu Nacharbeiten an der Karosserie hinzukommen (Radabdeckungen montieren, Kotflügelkanten bördeln oder aufweiten). Das wird dann natürlich aufwändiger und teurer. Für die meisten Zubehörfelgen gibt es eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die vom Felgenhersteller beantragt und vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wird. Grundlage für die Erteilung der ABE sind die Sachverständigen-Gutachten zur Felge an sich (Festigkeitsgutachten) und zur Verwendung mit bestimmten Fahrzeugtypen (s.o.). Die ABE gilt für einen bestimmten Felgentyp (Baumuster) in Kombination mit bestimmten Reifengrößen zur Verwendung auf den geprüften Fahrzeugtypen. Wenn eine Felge also eine ABE zur Verwendung mit dem A1 hat, kannst du sie ohne Weiteres fahren, auch wenn ihre Spezifikationen von den in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung genannten abweichen. Die im Gutachten aufgeführten Auflagen sind dabei natürlich zu beachten.