Müssen größere Felgen eingetragen werden?

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Felgen & Fahrwerk" wurde erstellt von taschas-audi, 24.01.2012.

  1. taschas-audi

    taschas-audi Audi A1 Süchtling

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    das ist ja supi.... :D dankööööö :love:
     
  2. didianer

    didianer Audi A1 Süchtling

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    Ich würde mir die Mühe machen und was nettes suchen. Ich hab die 15Zoll auf meine Winterreifen.Ärger mich jeden Tag,wenn ich die Teile sehe.Sieht einfach Sch....aus.Für mich.Freu mich auf den Sommer,natürlich nur wegen den Reifen..HIHI!!!!
    Also wenn dir es wichtig ist,Optik und so weiter dann hol dir nette...
    Eintragungspflicht usw..leider keine Ahnung..
     
  3. PtotheETER

    PtotheETER Aktives Mitglied

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    ABE heißt nicht sofort eintragungsfrei!

    Das liegt immer an den Auflagen in der ABE. Verschiedene Reifenbreiten auf der selben Felge können da schon den Unterschied machen.

    Aber wir wollen hier ja keine Haare spalten:D
     
  4. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    With all due respect, das sehe ich nicht ganz so. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht z.B. 215/40 R17 auf 7,5Jx17 ET 36. Ein bestimmter Hersteller wird nicht gefordert, also ist diese Rad-/Reifenkombination allgemein und ohne weitere Einschränkungen für das betreffende Fahrzeug freigegeben und braucht nicht noch einmal begutachtet zu werden.

    Oder meinst du das Festigkeitsgutachten, das jede Felge braucht, um überhaupt in Verkehr gebracht werden zu dürfen?
     
  5. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Ich glaube wir reden aneinander vorbei. :D
    Klar bestimmt Audi nur, welche Größe für den A1 klar geht, heisst aber nicht, dass ich mir in der Garage ne Felge in genannter Größe drehen kann und aufs Auto schrauben darf.
    Und wenn ich das nicht darf, dann darf das auch kein Hersteller von ATU, z.B..
    Die Felgen müssen nach allen Regeln der Kunst geprüft und für das jeweilige Fzg freigegeben sein. Und wenn sie dann keine ABE, sondern nur ein Prufgutachten, haben müssen sie in montiertem Zustand noch von einer Prüfstelle (TÜV/GTÜ/Dekra/etc.) "eingetragen" werden. (das Einträgen selbst übernimmt dann natürlich die Zulassungsbehörde)
    Das gilt btw. für alle Größen, nicht nur für die von Audi freigegebenen.
     
  6. TouchS

    TouchS Audi A1 Guru

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    ..die meisten ABE`s gelten nur bei einem sonst absolut serienmäßigen Fahrzeug. Werden weitere Veränderungen beim Fahrwerk vorgenommen wird auch für die Felgen eine Eintragung erforderlich. Dabei ist es auch gleichgültig ob auch das andere Teil ne ABE hat.
     
  7. solo

    solo Audi A1 Senior

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    mir wurde vom verkäufer auch bestätigt, dass man alle originalen felgen ohne eintragung
    fahren darf.

    gruss solo
     
  8. PtotheETER

    PtotheETER Aktives Mitglied

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    ... original Felgen - soweit die Abmessungen eingehalten werden - ja, da diese ja auf ihre Festigkeit etc. von Audi geprüft wurden.
     
  9. Iruwen

    Iruwen Audi A1 Guru

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    Originalfelgen im Sinne aller Felgen die laut Katalog für das Modell zugelassen sind. Beliebige Audifelgen kann man natürlich nicht einfach an den A1 bauen.
     

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