185 PS Motor platt nach 23.000 km (Fortsetzung) - Time to say goodbye

Dieses Thema im Forum "Mängel an Motor / Elektrik" wurde erstellt von DO-KM, 08.02.2012.

  1. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Hatte ich schon mal weiter oben, aber gerne noch einmal ausführlicher.

    Der komplette Kaufpreis wurde angerechnet, inkl. Zulassung und Überführung. Außerdem das gesamte Zubehör, das wir erworben haben ... Winterräder, Soundsystem, Pedale ...

    Allerdings mussten wir natürlich eine Nutzungspauschale zahlen. Die betrug 0,67% der kompletten Summe pro 1.000 Kilometer ... gerechnet hat das Autohaus auf den Kilometer genau, also nicht das typische 'pro angefangene 1.000' Kilometer ...

    Eigentlich wollte ich die Nutzungspauschale auf 0,5% handeln, da es viele aktuelle Urteile gibt, die bei aktuellen Neuwagen 0,5% anrechnen ... da der Händler aber von sich aus das Zubehör komplett eingerechnet hat (inkl. dem Soundsystem, welches ich vom HiFi Profi habe verbauen lassen), können wir mit dem Ergebnis leben, zumal so die Geschichte ohne lange Gerichtsverfahren ein Ende hat ...
     
  2. Gasz6615156

    Gasz6615156 Guest

    Ich habe glaube einen Denkfehler, helf mir mal pls.
    Also wenn jetzt das Zubehör angerechnet wird z.b. Winterräder 500€ und noch Zubehör 500€, das wird komplett dann hinterher auf die uvp preis angerechnet.

    Beispiel:
    20000€ Auto
    500€ Zulassung/Überführung
    500€ Winterräder
    500€ Zubehör
    21500€ Gesammt.

    Nutzungspauschale für 10000km:

    21500*0,67/1000KM*10000km = 1440,50€ Nutzungspauschale.

    Also zahlst jetzt 1440,50€ an das Autohaus? Oder werden jetzt noch Winterräder 500€ und Zubehör 500€ abgezogen?

    Sprich: 1440,50€-500€-500€= 440,50€ an das Autohaus?
     
  3. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Beispielrechnung, wie es bei mir gelaufen ist ... nur die Zahlen sind leicht abweichend:

    Tatsächlicher Kaufpreis Auto inkl. Zulassung und Überführung: 30.000,- Euro
    Winterräder: 1.500.- Euro
    Soundsystem: 2.000,- Euro
    Diverses Geraffel: 500,- Euro

    Macht dann einen Kaufpreis von 34.000,- Euro, der komplett (bis auf die Nutzungspauschale) erstattet wird ...

    Bei 10.000 Kilometern macht das dann 34.000 Euro x 0,67% x 10 = 2.278 Euro, die vom Kaufpreis abgezogen werden ... in dem Beispiel hätte ich dann noch 31.722 Euro vom Händler bekommen ...

    Wichtig: Es zählt natürlich nur der echte Kaufpreis, nicht der Listenpreis ... und man muss für das Zubehör Rechnungen haben ...

    Viele Händler weigern sich, Zubehör, welches für den Wagen erworben wurde, mit zu wandeln ... es gibt dazu allerdings ein BGH Urteil, welches zugunsten des Käufers entschieden hat ... wenn man mit dem Autohaus verhandelt, ist das mit Sicherheit ein gutes Argument. Mein Händler hat von sich aus angeboten, das Zubehör zu wandeln ... selbst die Teile, die nicht von ihm kommen ...
     
    #63 Mythbuster, 16.02.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.02.2012
  4. Gasz6615156

    Gasz6615156 Guest

    Jetzt versteh ich noch weniger. Warum lässt man das jetzt mit rein rechnen?
    Bei der Rechnung sind doch dann deine Winterräder und HiFi Anlage usw weg. die Sachen bleiben ja beim Auto oder?

    Wird doch dann nur noch teurer!
    Nutzungspauschale höher und winterräder weg Zubehör weg.

    Wenn man das jetzt nicht machen würde würde man bei dem
    Beispiel: Kaufpreis: 30000€ Auto incl Überführung usw. Zubehör Winterräder weg lassen und hifi ausbauen.

    30000€*0,67%= 2010€ zahlen sozusagen.

    Winterräder ebay rein 500€ noch bekommen hifi 500€ noch bekommen beim verkauf = 1000€ also noch 1010€ effektiv zahlen? steht man sich doch viel günstiger
     
  5. Zardoz

    Zardoz Mitglied

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    Ist doch ganz einfach:

    Bei 10.000 km Nutzung und 0,67% pro 1.000 km erhält man bei der Wandlung 100% - 6,7% = 93,3% des Kaufpreises.

    Würde man da etwas nicht wandeln und statt dessen selbst verkaufen, müsste man ebenfalls mindestens 93,3% des Neupreises erzielen. Halte ich für ausgeschlossen - ausserdem hat man noch den zusätzlichen Aufwand und das Risiko.

    Komplette Wandlung ist bei den Konditionen in jedem Fall das bessere Geschäft ... :thumbup:
     
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  6. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Yep, so ist es ...

    Mein Soundsystem wieder ausbauen zu lassen, würde einen Tag Arbeit bedeuten ... und was bekomme ich dann gebraucht dafür? Im Zweifel kann ich dann froh sein, wenn ich noch ein paar Hunderter bekomme!

    Ebenso die Winterräder: Das sind sauteure 17" BBS Felgen mit passenden Reifen ... wenn ich sehe, was Kompletträder hier im Forum bringen und wie da geschachert wird ... nein, dagegen ist die Abwicklung im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages schon deutlich besser.

    Und die nachträglich Navi Freischaltung, die ja 600,- Euronen gekostet hat ... die hätte ich gar nicht "verkaufen" können ...

    Mit anderen Worten: So wie es gelaufen ist, ist es schon ziemlich optimal!
     
  7. DO-KM

    DO-KM Audi A1 Guru

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    So ich habe meinen A1 gerade vom Gutachter abgeholt - der hatte nix zu bemängeln.
    Jetzt heißt es warten - bis ich ein Angebot von Audi bekomme.
     
  8. Pong74

    Pong74 Audi A1 Fetischist

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    Wie verhält sich das bei einer Wandlung, wenn man einen Leasing-/Finanzierungsvertrag hat, bspw.

    - TEUR 32 Komplettpreis Auto,
    - Anzahlung 8TEUR
    - geleistete Raten bspw. 12x200EUR == 2,4TEUR

    und erfolgreicher Wandlung bei 10.000km?

    Gruß Oli
     
  9. DO-KM

    DO-KM Audi A1 Guru

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    Für die Nutzung gilt wie bei Barzahlung: Komplettpreis * xyz% pro 1000 km
    bei 10000 km und 32000 Eur & 0,67%: 2144 Eur

    Die Anzahlung gibt's zurück - Verzinst: nach einem Jahr bei 4%: 8320 Eur
    Die Raten gibt's auch zurück: 2400 Eur

    8320 + 2400 - 2144 = 8576 Euro zurück.

    %satz der Verzinsung sowie die "1000Kilometerpauschale" scheinen verhandelbar zu sein.

    Bei mir ist der A1 finanziert - sobald alles unter Dach und Fach ist (sein sollte), gibt's die Einzelheiten.
     
    #69 DO-KM, 17.02.2012
    Zuletzt bearbeitet: 17.02.2012
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  10. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Es ist völlig egal, ob Leasing oder Finanzierung oder bar. Wenn eine Rückabwicklung vorgenommen wird, wird alles auf den Zustand von "vor dem Kauf" hergestellt. Auch den Kredit hat es dann nie gegeben. Also auch keine Bearbeitungsgebühr, Zinsen etc. pp. Die Raten und die Anzahlung werden komplett ausgezahlt, natürlich abzüglich der Nutzungsgebühr ... wie ich oben schon schrieb.

    Das mit der Verzinsung für die gezahlten Raten ist richtig ... wird aber in der Regel nie freiwillig vom Händler angeboten ... Im Falle eines Falles sollte man immer abwägen, ob man sich einigen will und ggf. auf ein paar Euro verzichtet oder unbedingt "den letzten Euro" erstreiten will und dafür ggf. etliche Monate auf einen Gerichtstermin warten will ... und sich in der Zeit mit dem Wagen weiterhin ärgert ...

    Noch eine Randbemerkung: Wenn man einen Altwagen Inzahlung gegeben hat und das Fahrzeug noch nicht verkauft wurde, bekommt man nicht die Summe der Inzahlungnahme sondern seinen alte Karre wieder zurück ... :D
     

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