Also, da hab ich jetzt aber ein paar Einwürfe: - höhere Spurstabilität in Kurvenfahrt - => höhere Kurvengeschwindigkeiten möglich Der Sturz ändert sich aber durch Spurverbreiterung nicht. Und wieso kann man den nicht verstellen? Nur bei verändertem Sturz. Das hängt nur mit der Reifenbreite zusammen, nicht mit der Spurweite. - Höhere Belastung aller achstragenden Teile aufgrund größerer Hebelwirkung
Ja, ich meine auch, dass das schon immer bei Fronttrieblern so Gang und Gäbe ist. Hätte mich jetzt gewundert, wenns beim A1 anders wäre.
Woher weis ich jetzt ob ich da für die 18ner n gutachten dabei habe oder nicht .. eBay: Neue und gebrauchte Elektronikartikel, Autos, Kleidung, Sammlerst?cke, Sportartikel und mehr ? alles zu g?nstigen Preisen Gruß
Ok beim Teilegutachten sind die reifengröße und et alles passend also darf ich auf jedeseite 20er platten draufmachen jetzt aber ne andere frage woher weis ich dann ob ich bei der kombination von 20er platten (also 40mm auf der Ha/Va )und 18 zoll rotor felgen noch 35mm tiefer darf? Gruß
Im Gutachten von den Tieferlegungsfedern steht, ob die ABE nur gilt wenn die übrigen Fahrwerksteile im Originalzustand sind. Auf gut deutsch, keines der drei Gutachten darf dem Einbau eines der anderen Teile im Weg stehen. Eine gewisse Freigängigkeit der Räder muss natürlich auch noch vorhanden sein.