Bei mir ists genau so wie bei dir A1Scuba... Ich hab es auch ab Werk dran und da ist auch nirgends eine ABE, Eintragung oder sonst was dabei gewesen. Ich hab zwar auch immer eine Kopie der EG-Bescheinigung dabei, aber da ist auch nichts vom Competitionkit eingetragen. (ich habs wegen den Felgen/Reifen dabei, weil im Fahrzeugschein stehen die 17''er drin)
hm ja das stimmt wohl woher weis man ob es schon dran war oder ob es nachgerüstet wurde ich frag da dann doch nochmal lieber genauer nach nächste woche. Ich meine es kann ja nicht sein das ich es Éintragen lassen uss und ein anderer nicht! (Fände ich en bissle Blöde) zumal es mich gewundert hat weil ja ne ABE und ne E nummer dabei ist! Grüße strubbi
Am besten mal beim nachfragen, der dürfte das wohl am besten wissen ob man den internen Zubehör eintragen muss. Ist doch mit den getönten Rückleuchten genau so, ich meine, dass man die auch nicht eintragen muss. Das dürfte die Rennleitung auch normal nichtmal erkennen ob das irgendwie etwas besonderes ist oder nicht. ^^
Mal zum Allgemeinen: Ich denke, Teile mit E-Prüfzeichen und beiliegender ABE (allgemeinen Betriebserlaubnis) sind nicht eintragungspflichtig. So fahre ich bspw. mit geänderten Nebelscheinwerferglühlampen mit E Prüfzeichen und einem selbstleuchtenden Kennzeichen von 3M mit E-Prüfzeichen, welche beide definitiv nicht eintragungspflichtig sind. Gäbe es nun ein Gutachten für diese Teile, müsste ich mit diesem zur Zulassungsstelle und die Papiere aktualisieren lassen, wie ich es bspw. bei meiner Fahrwerks/Felgen Kombination tun musste. Oder bin ich da auf einem alten Stand? Ich hatte damals bei meinem Mondeo lackierte Scheinwerferblenden nachgerüstet - von Mattig, mit E-Prüfzeichen. Dekra Mensch in Dresden meinte, es wäre ausreichend, die ABE im Handschuhfach mitzuführen - Eintragung sei nicht nötig. Bei Audi Originalteilen sollte sich diese Frage jedoch gänzlich erübrigen. Scheiß Bürokratie.
Also Fakt ist das es für die Teile ein Gutachten gibt. In diesem steht: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt nach dem Ein- oder Anbau der o.a. Fahrzeugteile bei Einhaltung der ggf. genannten Randbedingungen und Auflagen bestehen Änderung der Fahrzeugpapiere erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit dem Fahrzeug aus anderen Gründen erforderlich (Anmerkung: z.B. Umschreibung, Abmeldung, Ummeldung o.ä.) ich tu es einfach ins handschuhfach falls mal jemand fragt... ist mit sicherheit einfacher als dem netten herrn in grün abends im regen und im dunklen zu erklären er soll sich unter mein tiefergelegtes auto legen und im Ansatz irgendwo ne original audi nummer bzw nen e-prüfzeichen suchen ...
hallo zusammen, Habe am Freitag nochmal beim obersten von unserer Tüv station nachgefragt und er meinte das KEINE Eintragung ervorderlich ist und wenn mann weis wo das zu lesen ist in der ABE ist das auch völlig einleuchtend:cool2:! Sicherheitshalber nochmal bei Audi angerufen und die haben das bestätigt! ich finde es bloß irgendwie lustig das der eine beim Tüv so sagt und der andere so Grüße strubbi