Agent L hat Recht, es sind 153 Euro, nicht 154. Sorry für die Falschauskunft. Über die Selbstbeteiligung hab ich mir bei Mietwagen auch immer einen Kopf gemacht, habe bei Sixt auch schon extra Kohle gezahlt, um die SB runterzuschrauben. Aber wenn man genau drüber nachdenkt, sind sogar 1000 Euro ok, wenn ich heute einen Schaden mit meinem eigenen A1 verursache, wird das mir mit Selbstbeteiligung und Schadensfreiheitsklassenhochstufung weit über 1000 Euro kosten. Aus dem Grund: Keine Gedanken machen und einfach fahren :thumbup:
Das hab ich auch gelesen. Aber ist das nicht abgelaufen? Oder gilt das nur für das kostenlose Upgrade? Mir ist ja egal,was für'n Ersatzwagen ich bekomme, hauptsache 'nen Diesel. In dem Mietvertrag steht auch immer drin Audi 4 Audi. Also müsste das ja greifen,was Johannes hier mal reingestellt hat,oder?
1000€ ist schon 'ne Hausnummer! Bei meinem A1 hab ich 300 und das ist okay. Und wegen Rückstufung ist mir das egal! Hab da so 'nen Trick
Trotzdem würde ich meinem :smile: mal darauf hinweisen, dass bei Audi for Audi 153 Euro Selbstbeteiligung festgesetzt sind. Aber vielleicht gibt es ja bei ländlichen Vertragspartnern Ausnahmeregeln? Dann einfach zum nächsten Audi Zentrum, da gibt's sogar gratis Bewirtung :thumbup::thumbup:
Das Rundschreiben ist ja schon fast 2 Jahre alt. Wäre mal interessant zu erfahren, ob das alles noch unverändert gilt. @chrisk: Es ging mir nicht um den einen Euro, sondern um die Würdigung deines Hinweises, daß die SB bei Audi for Audi deutlich geringer ist als das, was Melle aufgedrückt wurde.
Das hab ich schon rausgelesen, wollte das aber trotzdem nochmal korrigieren, hatte das jetzt aus dem Kopf und war zu faul meine Unterlagen rauszukramen, aber solche Falschinformationen gehen normal gar nicht :unsure:
Hat jemand noch die PDF? Der Link ist leider tot und mein Händler will mir keinen Ersatzwagen übers Wochenende mehr zur Verfügung stellen, weil das angeblich nur die ersten 2 Jahre nach Kauf gilt. Ich hab aber natürlich ne Garantieverlängerung (nachträglich, kurz vor Ende der 2 Jahre) gekauft und damit ja die selben Leistungen von Audi wie innerhalb der 2 Jahre, oder? Falls die PDF noch jemand hat, ich würde mich drüber freuen
Leider habe ich das pdf nicht. Aber dass das AFA nur für die ersten 2 Jahr nach Kauf gilt stimmt nicht. AFA gilt für die komplette Garantie-Dauer. Vielleicht solltest Du Deinen wechseln. Viele Grüße
Erinnere deinen daran, dass dein A1 eine Garantie-Verlängerung hat ... und damit AfA weiterhin gilt ... Falls er sich immer noch quer stellt ... erwähne, dass du dich direkt bei Audi erkundigen wirst, was denn nun richtig ist ... wenn er sich nur rausreden will, sollte es "click" machen ... Oder stößt sich dein nur daran, dass du den Wagen übers WE haben willst ? - Dann mach doch einen Termin in der Woche aus ...