Bei Inspektion wurde Kotflügel in der Werkstatt beschädigt

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Allgemein" wurde erstellt von Andre-As, 26.03.2013.

  1. Andre-As

    Andre-As Mitglied

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    Was sagt ihr dazu? Gestern brachte ich meinen schönen A1 (zwei Jahre alt) zu meinem Audi-Händler in die Inspektion.
    Heute rief mich der zuständige Meister an, es sei auf dem Gelände des Autohauses ein Schaden passiert. Der vordere rechte Kotflügel weist eine große Delle auf.
    Nun muss ich nochmal einen (dritten Tag !!!) auf mein geliebtes Auto-chen warten.
    Derweil nehme ich einen Opel-Corsa als Leihwagen in Anspruch.

    Den werde ich natürlich nicht bezahlen. Außerdem sehe ich nicht ein, auch die
    Inspektionskosten zu übernehmen. Das Fahrzeug fuhr ich knappe 25.000 km.

    Nun wird ein neuer Kotflügel bis morgen montiert.

    Es ist wohl klar, dass die neue Farblackierung (daytonagrau metallic) bei dem ausgetauschten Kotflügel gegenüber der übrigen Karrosserie etwas abweichen wird...
    Ist jetzt mein Auto ein Unfallwagen, der eine Wertminderung zur Folge hat?

    Wie kann ich nun die Audi/VW-Werkstatt in die Kosten und Wertminderung einbinden?

    Schließlich ist dies nicht das einzige Auto, was wir (Familie) in dem Autohaus bislang gekauft hatten. Mein Vater kaufte einen A5 SB in diesem Autohaus.

    Ich bin jedenfalls mehr als deprimiert. :crying:

    Hörte schon, dass bei einem Kotflügel - Schaden und Tausch dies als Unfallauto gewertet wird.

    Was denkt ihr zu einem solchen Problem? Wie würdet ihr reagieren?
     
  2. mellede

    mellede A1talk.de Legende

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    Der Kotflügel wird beilackiert,sodass man keinen Unterschied sehen sollte.
    Wertminderung fällt keine an,da du ein Neuteil bekommst...
     
  3. Coolcat

    Coolcat A1talk.de Legende

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    ähm.. und wieso das? :bored: Die Inspektion wurde gemacht. Dass das Auto dabei Schaden genommen hat ist zwar superärgerlich aber dennoch kein Grund eine bereits erbrachte Leistung nicht zu zahlen, zumal der Schaden anstandslos und wahrscheinlich komplett behoben wurde.

    Du kannst allenfalls eine Entschädigung für den Aufwand / Unannehmlichkeiten versuchen raus zuhandeln.


    Als ich mein Auto abholen wollte in IN im Werk wurde meine Motorhaube beschädigt. Trotzdem sage ich nicht "Sorry, ich zahl das Auto nicht." oder "Sorry, aber ich zahl die Motorhaube nicht" ... es wurde eine neue eingebaut und gut
     
    #3 Coolcat, 26.03.2013
    Zuletzt bearbeitet: 26.03.2013
  4. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Wieso sollte die Lackierung abweichen?
    Wieso solltest du die Inspektion nicht zahlen müssen?
    Sind doch zwei getrennte Vorgänge. Du hast eine Leistung in Anspruch genommen die bezahlt werden muss und ein Schaden am Fahrzeug ist entstanden, der durch den Verursacher wieder in den Ausgangszustand versetzen muss.

    Also echt ey, man kann auch aus ner Mücke nen Elefanten machen.... :thumbdn:
     
  5. Guenka

    Guenka Guest

    Die Leistung die erbracht wurde musst Du auch bezahlen. Der Schaden wird in der Regel so ausgeführt, das kein Unterschied sichtbar sein wird. Das Leihfahrzeug brauchst Du auf keinen Fall bezahlen ist ja das Verschulden vom Autohaus. Was Du natürlich versuchen kannst einen Nachlass raus zu handeln und normalerweise sind da die Werkstätten auch recht Kulant in so einem Fall. Bei meinem alten A3 wurde über Nacht als das Fahrzeug im Hof der Werkstatt gestanden war die Motorhaube mutwillig stark verkratzt. Wurde ohne wenn und aber wieder in Ordnung gebracht von der Werkstatt und einen Gutschein in Form eines Nachlasses beim Kundendienst war auch drinn.
     
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  6. Okeydoky

    Okeydoky Audi A1 Guru

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    Große Delle? Wurde auch der Reifen, das Rad in Mitleidenschaft gezogen? Dann kann durchaus mehr defekt sein.
    Wenn die Delle bis zum Radlauf reicht, würde ich das Begutachten lassen ABER nicht unbedingt vom Betrieb, der den Schaden verursacht hat :sneaky:
     
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  7. Big_Willie_Style

    Big_Willie_Style Neues Mitglied

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    Wie sieht es eigentlich mit Wertminderung aus? Den Schaden müsste man doch bei einem eventuellen Verkauf angeben oder etwa nicht?
     
  8. Coolcat

    Coolcat A1talk.de Legende

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    da oben steht die antwort :) einfach mal 3 Texte drüber schauen :sleep:
     
  9. Andre-As

    Andre-As Mitglied

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    @okaydoky, so gewaltig war ...

    die Schramme gottseidank nicht !
    Soviel ich gesehen habe, ist tatsächlich nur eine Delle am Kotflügel entstanden.
    Interessant wäre der jetzt fragliche Wertverlust, oder die Frage der Wertminderung. :confused:
    Muss ich beim Verkauf angeben, dass es sich um einen Unfallwagen handelt...? :sad:
     
  10. Saalkreiser

    Saalkreiser Audi A1 Süchtling

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    Es entsteht keinerlei Wertminderung am Fahrzeug, da ein neuer und originaler Kotflügel eingebaut wird. Wirst keinen Unterschied sehen und du hast dadurch auch keinen Unfallwagen. Eine zerschrammte Felge kannst du doch auch einfach austauschen lassen und hat nichts mit einer Wertminderung zu tun!
     
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