Was ist Unfall, was ist Bagatellschaden? Hatten wir das nicht schon in einem anderen Thread mit recht unterschiedlicher Anschauung? Wer meint, dass ein ausgewechselter Kotflügel noch kein Unfallschaden ist, macht auch keine Anstalten, wenn er denn mal ein gebrauchtes Fahrzeug kauft und vielleicht feststellen muss, dass an dem Wagen Blechteile ausgetauscht wurden...und womöglich der Wagen im Kaufvertrag auch noch als Unfallfrei angeboten wurde....Klage zwecklos, ist ja kein Unfallwagen in dem Sinn....:sneaky: Ab wieviel ausgewechselte Teile, gilt es dann als Unfall? 1 oder 2 Kotflügel eine Tür oder mehrere, zählt die Haube oder Heckklappe auch darunter? Also ist ein Fahrzeug, bei dem alle schraubbare Blechteile ausgewechselt wurde, ist immer noch kein Unfallwagen? Zum Glück entscheidet das immer noch ein Richter bzw. Sachverständiger.... Andre-As, du klingst ziemlich hilflos bzw unsicher, was die Wertminderung betrifft...hast du die Möglichkeit, dir kostengünstig oder gar kostenlose Hilfe eines Anwalts oder Sachverständigen einzuholen? Dann mach es!!
Evtl. werde ich den ADAC ... ... zu Rate ziehen. Danke jedenfalls für Eure vielen Hinweise und Ratschläge. Wie es ausgegangen ist, werd ich Euch hier dann mitteilen. :wink: LG Andre-AS
Mein kleiner ist ja auch seit Montag in der Werkstatt. Ich bekomme vorne Rechts den Kotflügel neu. Ich hab ehrlich gesagt auch Angst dass die Farbe abweicht. Der Serviceberater meinte aber es wird eine Lackanalyse vorgenommen sodass die Farbe 100% passt. Das beruhigt zwar, räumt meine Bedenken aber immer noch nicht komplett aus. Habe auch extra drauf hingewiesen dass noch eine relativ neue Wachs Schicht auf dem Lack ist und die diese erst entfernen sollen vor der Lackanalyse. Nicht dass das Wachs da irgendwas verfälscht. Eventuell bekomme ich meinen kleinen heute wieder. Muss gleich mal im Autohaus anrufen. Bei mir war es allerdings kein Werkstattschaden sondern ein kleiner Wildunfall.
Soche Aussagen liebe ich... :rolleyes2: Leider entspricht das nicht immer der Realität. Nur als Beispiel, bei meinem vorherigen Fahrzeug wurde einmal die Fahrertür und das hintere Seitenteil komplett ausgetauscht, da mich ein LKW leicht gestriffen hatte und alles zerbeult war. Dafür habe ich von der Versicherung 400 Euro als Ausgleich für die Wertminderung bekommen und bei Verkauf meines Fahrzeuges habe ich vom Audi-Vertragshändler 600 Euro weniger erhalten, aufgrund dieses Unfallschadens, obwohl nur Teile komplett ausgetauscht wurden... :blink:
Hier werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen... Dadurch das hintere Seitenteil getauscht wurde,wird ja ein fester Bestandteil des Autos herausgetrennt und was neues reingeschweisst, geschliffen und gespachtelt. Ist ja logisch das eine Wertminderung dann anfällt. Aber nur weil ein Kotflügel durch einen Servicemitarbeiter beschädigt wurde und dann sagen es wär ein Unfallwagen halte ich doch sehr für übertrieben. In der Versicherung wird der Unfallbegriff als PAUKE definiert. Also muss ein plötzlich, von außen, mit mechanischer Kraft unfreiwilliges Ereignis vorliegen...Wo ist die mechanische Kraft? Und ich meine nicht die Arbeitskraft
Hab ich da was überlesen? Ein Mitarbeiter hat die Beule verursacht? Ich war der Meinung, das die Beule durch Kollision eines anderen Fahrzeug verursacht wurde? Also halten wir mal juristisch fest: Beule durch Mitarbeiter (mit einem Körperteil oder Werkzeug), kein Unfall (dann eher Bagatellschaden).... Zusammenstoß zweier Fahrzeug, egal mit welchem Tempo, unfreiwilliges Ereignis, also ein Unfall?....:thumbsup:
Wenn ich nen Steinschlag in der Windschutzscheibe habe und diese getauscht wird habe ich mMn kein Unfallfahrzeug, obwohl es sich sogar um ein tragendes Teil der Karosserie handelt. Just my 2 Cents