Listenpreis: 25.000€ Kaufpreis: 19.000€ Macht einen Rabatt von 24% Auch wenn der A1 nur 7.000km runter hat, er ist nicht mehr NEU und hat schon einen Vorbesitzer. Da muss man locker mind. 25% abziehen, vor allem weil es schon beim Internetvermittler viel Rabatt gibt für einen Neuwagen. 18.000€ wäre ein fairer Preis für den Wagen.
Guten Morgen ! zunächst einen herzlichen Dank für eure Einschätzungen. Habe heute mit dem VK telefoniert, und heute Nachmittag gibt es dann Feedback aus der Chefetage. Ich denke, dass eine Garantieverlängerung wahrscheinlich das Sinnvollste wäre. Hier noch ein Bild zu dem "Versuch" eine Schramme zu beheben:
Das ist keine Nachbereitung oder Ausbesserung ! Das ist Pfusch vor dem Herrn ! Was du bis jetzt so geschrieben hast = Kaufe den Wagen nicht ! Was ist das überhaupt für ein sorgloser Händler. Der Markt ist voll mit gebrauchten A1. Kauf dir einen Anderen und wichtig, bei einem anderen Händler. Ich hatte auch schon 2-3 Jahreswagen, die Mietwagen waren. War zusehen im Brief (Vorbesitzer) oder es hat der Verkäufer erwähnt. Denn die Autos wurden professionell Aufbereitet und sahen aus wie gerade vom Band gelaufen. Das der Händler einen nicht aufbereiteten Wagen hinstellt und zum Verkauf anbietet, sagt schon vieles !
So würde ich den Wagen sicherlich nicht übernehmen... :unsure: Ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten und mir einen anderen A1 suchen. Leider weiß ich wie mit Mietwagen umgegangen wird.
Servus, die Rücktrittsmöglichkeit hast du ja angegeben. Tu es. Denn auch nach allen evtl. eingeräumten Nachbesserungen bei Preis, Garantie und Optik hast du ne Menge Geld für nen aufbereiteten Ex-Mietwagen ausgegeben. Und das wird dir bei jedem möglichen zukünftigen Problemchen in den Kopf kommen. Sorry wenns harsch klingt aber manchmal sollte man nicht um den Brei rumreden. Der Markt gibt einiges an A1 her, die nicht erst aufgehübscht werden oder nachverhandelt werden müssen. Letzendlich ist es aber deine Entscheidung, dein Geld, dein Auto.
Gibt es bereits mehrere Präzendenzfälle zu: Rechtsprechung: 19 U 54/08 - dejure.org Grob zusammengefasst: Verkäufer muss auf den Mietwageneinsatz hinweisen, sonst ist eine Arglist-Anfechtung der Kaufvertrags zulässig.
Kurze Zwischenstandsmeldung : Ich habe mit dem Autohaus eine Garantieverlängerung um 2 Jahre ausgehandelt. Somit ist der Wagen über die Laufzeit gegen mögliche Defekte abgesichert. Zusätzlich besteht Einigkeit darüber, dass der Wagen vollständig von einem Aufbereiter optisch in einen einwandfreien Zustand gebracht wird. Sollte das nicht gelingen, wird der Kauf rückabgewickelt. Das Freischalten des Navis geht ebenfalls vollständig zu Lasten des Autohauses. Eine Preisminderung war nicht zu erzielen. Ich denke, dass man mit diesem Kompromiss leben kann. Wünsche einen schönen Abend Jo
Mit der Garantieverlängerung und der Navifreischaltung (inkl. Kartenmaterial?) erhältst du immerhin Extra-Leistungen im Wert von mehreren hundert Euro. Das ist mindestens so gut wie ein entsprechender Preisnachlass. Und wenn der Wagen endlich zufriedenstellend aufbereitet wird, ist doch alles paletti, oder? Schleifen die Bremsen eigentlich noch?
Meiner war auch ein Mietwagen, 6 Monate alt und 6000km. Wurde mir auch gesagt und das auto war in einem super zustand. Würde mir wieder einen ehemaligen Mietwagen kaufen. TÜV wurde beim Kauf auch neu gemacht. Das einzige war, dass ich nach dem Kauf ein kleinen riss im Leder auf der Rückbank gefunden habe. Aber sonst alles super
Ich würde nicht zwangsläufig, nur weil du 1 mal positive Erfahrungen genacht hast, alle Ex Mietwagen als empfehlenswert bezeichnen und schon gar nicht kaufen. Als der Vorgänger meines A1 nicht mehr wollte und mein A1 noch nicht gebaut war hab ich zur Überbrückung, wenn nix in der Familie frei war, einige Leihwagen gehabt. Die wenigsten hätte ich gekauft, und die nur unter Vorbehalt. Da sollte man sehr genau schauen, auch bei den Konditionen. Justmytwocents