Hallo, mein Leasing für meinen A1 läuft ende Mai aus, ich habe eine Bestätigung vom Händler das ich das Fahrzeug nach Leasingende zu einem festen Preis ablösen kann, das will ich auch unbedingt zun. Nachdem der Wagen gut 2000 Euro mehr wert ist als ich vertraglich am Ende bezahlen muss bin ich nicht ganz sicher ob der Händler mir den Wagen so gerne überlässt. Habe dem Händler heute telefonisch mitgeteilt das ich den A1 behalten will und der meint, alles ok, ich muss nur 4 Wochen vor Leasingende den Restbetrag auf das Konto vom Händler einzahlen. Ist das wirklich so einfach oder muss ich da noch etwas beachten ?
wird Kaufvertrag erstellt? was ist mit Garantie? Übernahme privat oder als gewerbetreibender? :thumbup:
Das mit den 2000 am Ende hab ich nicht ganz kapiert. Ist doch alles durchkalkuliert, wie kommt da eine Differenz zustande?
er meint, dass die ihm zugesagte Kaufoption nach Leasingauslauf etwa EUR 2.000,- weniger sein dürfte als der sonst erzielbare Verkaufswert beim Händler und er Angst hat, dass der Händler sich nicht an die (übrigens gesetzeswidrige) Kaufzusage gebunden hält...:cool2:
ah, ok, danke. Wieso gesetzeswidrig? Der Händler hat ja bei Leasing das Vorkaufsrecht. Demnach kann er das Fahrzeug ja nach Gutdünken weiterveräußern?!?
grundsätzlich ja...aber nicht an den Leasingnehmer...bitte mal die AGBs des Leaisngvertrags lesen: "I.9.e: Ein Erwerb des Fahrzeuges vom Leasing-Geber durch den Leasing-Nehmer nach Vertragsablauf ist ausgeschlossen." das ist dann nämlich kein Leasing sondern ein versteckter Kauf auf Raten...
krass. Mir wurde das nämlich auch angeboten. Sogar schriftlich auf dem Leasingvertrag festgehalten...
Wenn ich das hier so lese: Sichert Leasing mit "Andienungsrecht" den Restwert ?? dann ist dein Händler ein ganz lieber oder macht einfach gerne Verluste...:sneaky: