Meine Erfahrungen Hallo Liebe A1 Gemeinschaft! Ich kann euch sagen ich hab da schon einiges miterlebt! :thumbdn: Es gab Situationen da hätte ich für den Leihwagen, nach liegen bleiben des Fahrzeuges, bezahlen müssen! Da half wirklich nurmehr ein Anruf bei Audi.de! Ich habe gesamt,... erstmal zählen! :blink: 5 Werkstätten durch! Sowohl ums Eck als auch im 100km umkreis. Wie das Service dort abläuft ist sehr krass unterschiedlich! Ich habe mittlerweile eine ausgezeichnete WS gefunden und der ist echt spitze. Das Leihfahrzeug gibt es immer GRATIS! Also wirklich wirklich klasse. Wenn jemand eine WS Empfehlung braucht für Wien einfach mal bescheid geben lg Ryu
GENAU! Lieber 1 Auto als 5 .. und wenn dann ein anderer A1-Fahrer 30min vor dir da war und den einzigen A1 hat, den das AH hat bist du auch sauer weil du a) entweder gar keinen Wagen bekommst oder b) für den anderen (zB A3) zahlen musst, weil er eine Klasse höher ist. Macht das ganze natürlich vieeeeeeel sinnvoller...
Komisch ... ich habe immer einen A3 als Leihwagen bekommen ... S-line als SB ... Quattro als Limosine ... Ich muss meinen sogar daran erinnern, dass die Autos nicht grösser sein dürfen ... wegen Stellplatz ... Zugegeben ... bei der Inspektion habe ich den Leihwagen bezahlt ... dafür ist dann aber die Freischaltung vom Karten-Update und die Altölentsorgung (eigenes Öl mitgebracht) "vergessen" worden ... Ehrlich, wie ich bin hab ich meinen drauf angesprochen ... "Passt schon" war seine Antwort ... Ich kann dein AH voll und ganz verstehen :sleep: SO einen Kunden täte ich auch vergraulen wollen :glare:
@ PaPelu kurze Frage. Warum postest du im Garagen Thread eigentlich ein Bild vom absolut nicht standesgemäßen Ersatz Attraction ? Sollte das Deiner sein hast du aber bis zur Vollausstattung auch diverse Häkchen im Konfigurator vergessen.
Diverse Häkchen? S-Line Exterieur, Xenon, Keyless Go und Bose fehlen. Vorhanden: S-Line Interieur, S-Tronic, Einparkhilfe vorne / hinten, Regensensor, Tempomat, Sitzheitzung, Teilleder, mittlerweile MMI+, abgedunkelte Heck und Seitenscheibe, 18" Rotorfelgen, Klimaautomatik, Lichtpaket, automatisch abblendbarer Rückspiegel, Sportfahrwerk... Ich denke dabei darf man schon von Vollausstattung reden. An den netten Moderator der meine Beiträge gelöscht hat. Darf man bitte auch erfahren weshalb?
wo wurde etwas gelöscht? Wir haben nur zusammengefügt 1. weil es eine Mehrzitate-Funktion gibt und 2. damit es übersichtlicher bleibt
Ich entschuldige mich. Durchs Zusammenfügen ist mein Beitrag eine Seite vor gerutscht. Dachte ihr hättet ihn gelöscht. a fällt schonmal weg, weil ich rechtlich einen Anspruch auf einen Ersatzwagen habe. b ist nicht mein Problem - dementsprechend würde ich auch nicht draufzuahlen.
Das soll ein Scherz sein, oder? Na, jetzt bin ich mal gespannt: Quelle? Ach und übrigens: Ich bitte Dich in Zukunft die Mehrfachzitat-Funktion zu verwenden, und nicht mehrfach hintereinander zu posten. Gruß, Johannes
1. Ich habe Anrecht auf einen Ersatzwagen: "Die herrschende Meinung in der juristischen Literatur und auch der Bundesgerichtshof gehen davon aus, dass der Käufer einer mangelhaften Sache den Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfalls (nach §§ 437 Nr. 3, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">280 Absatz 1 BGB) verlangen kann. [vgl. BGH, Urteil vom 19.06.2009 - V ZR 93/08, NJW 2009, 2674. " 2. Ich darf sogar die anfallenden Kosten für die Fahrt zur Werkstatt zurückverlangen: "Wenn der Leistungsort für die Nacherfüllung am Sitz des Verkäufers liegt, dann -so entschied der BHG - kann er vom Käufer verlangen, dass er die Sache zum Verkäufer transportiert ( bzw. transportieren läßt ), sofern dies nicht mit übermäßigen Unannehmlichkeiten verbunden wäre. Der Verkäufer - sofern er nacherfüllungspflichtig ist - muß die für den Transport anfallenden Kosten in der erforderlichen Höhe tragen."
zu 1.: Trifft den Verkäufer an dem Mangel kein Verschulden, muss er nur den Mangel beheben und die für die Behebung des Mangels anfallenden Kosten tragen (§ 439 Abs. 2 BGB), nicht jedoch Folgekosten. Unter diese Fallgruppe fallen beispielsweise versteckte technische Mängel, die der Verkäufer nicht erkennen musste. Somit muss er dir keinen Ersatzwagen geben. EDIT: Quelle: http://aktuell.szary.de/nacherfuellung-kein-anspruch-auf-ersatzwagen-3289/ :blush: