Die Frage ist ob es bei Gebrauchtwagen auch gilt. Und Punkt 2. Wäre das eigentlich bei jedem Gebrauchtwagen eine Übergabeinspektion gemacht wird und somit hätte sich das erledigt wenn der Verkäufer beweisen kann das es i.o. war. Das macht eigentlich jeder Händler um sich somit abzusichern.....
Punkt 1) Ja. Ist bei nahezu jedem Kaufvertrag im Sinne des HGB so. Punkt 2) Da gebe ich dir gerne Recht. Sofern das Protokoll vorliegt und diese ordnungsgemäß durchgeführt wurde (und die "Spur" auch mit überprüft wurde), reicht das an dieser Stelle als Nachweis um der Beweislastumkehr gerecht zu werden.
Die Spur überprüft keiner aber es reicht sicher auch nur wenn der Mechaniker eine Probefahrt gemacht hat und seine Unterschrift geleistet schon ist die Sache vom Tisch
Zur Info: Habe gerade mit einem Verkäufer gesprochen. Volle Neuwagengarantie! Kann bei jedem durchgeführt werden. Super Audi! :thumbsup: Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Und was heißt das jetzt ? Klar hast du noch Garantie bis die 2 Jahre rum sind aber nicht auf eine Achsvermessung
Ich bezweifele das dein verkäufer sich damit auskennt. Die behaupten gerne was und dann stimmts nicht. Beim Serviceberater oder werkstattmeister biste da besser aufgehoben
Morgen, ich glaube es würde hier im Forum schon mal angesprochen. Kann es aber leider nicht mehr finden. Wenn mein A1 mehrere Stunden gestanden hat u ich dann den Motor starte u direkt losfahre, ruckelt das Auto ein paar Sekunden u man hört bei offenen Fenstern den Turbo abblasen. Was kann man da machen? Ist das Problem bekannt? Normal? Danke. Lg
ich hab auch eine kurze frage. an meinem kleinen ist an der Karosserie kurz vor dem hinterreifen (beiden seiten) eine Art steinschlagschutz. kann man dieses entfernen ohne das eine mulde bleibt oder ähnliches? Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk