Ich habe eine neue Wohnung gefunden da soll ich 3 Monate Kaution zahlen und noch einen als Bürge angeben. Ist das rechtens? Habe jetzt nur gelesen das nur eins von beiden geht. Gruß Tiborius
Die verschiedenen Arten der Sicherheitsleistungen können gemischt werden, z.B. ein Teil als Barkaution und ein Teil als Bürgschaft. Die so zusammengesetzte Sicherheitsleistung darf aber insgesamt maximal drei monatliche Grundmieten betragen (Par. 551 BGB).
Wenn du drei Monatsmieten als Kaution hinterlegst, kommt eine Bürgschaft für einen darüber hinaus gehenden Betrag nicht in Frage. Du kannst mit dem Vermieter aber z.B. eine Monatsmiete als Kaution und zwei Monatsmieten als Bürgschaft vereinbaren. Oder umgekehrt. Mehr als drei sind illegal.
Ich danke dir. Man muss sich ja nicht von den vermietern verarschen lassen Gesendet von meinem HTC One S mit Tapatalk