Also bei mir war so das nur die Warnblinkanlage anging nach Stillstand. Das mit dem Bremslicht das es pulsiert musste ich nachcodieren...
Lieber streetfight915: Mein A1 ist EZ 01/2011 und hat beispielsweise das pulsierende Bremslicht nicht von Werk aus codiert gehabt. Nur die Warnblinkanlage bei Stillstand. Scheinbar kennst Du Dich ja mit dem A1 so super gut aus, zumindest tust Du ja immer so. Ich wünsche Dir einen tollen Tag und viel Spaß mit Deinen Arbeitskollegen.
Ist ja lustig das sich immer wieder die selben einschalten, vielleicht vorher selber mal den Kopf benutzen dann ist es nur halb so peinlich :lol: Drei Bremslichter blinken bei Gefahr - automotiveIT - Magazin - CIO - Autoindustrie - IT Sicherheit: Nachrüstbare Gefahren-Bremsleuchte - News - FOCUS Online - Nachrichten Häufige Fragen :: ZIB-Gefahrenbremslicht Da manche anscheinend eine kleine leseschwäche haben oder immer nur 3 Wörter aus einem Satz heraus picken. Ich habe nur gesagt das es ab 02/2011 Pfilcht ist und nicht mit sonder oder serienausstattung zutun hat. Alles was da vor war kann sein muss aber nicht... aber man kann sich auch aussagen so drehen wie man es braucht.
Du schreibst selber das der A1 das pulsierende Bremslicht haben müsste.. Aber: Der A1 hat seine Typenzulassung bereits vor 02/2011 erhalten. Ergo muss der A1 dieses Merkmal nicht von Werk aus haben und hat er auch nicht. Es ist aber über eine Codierung aktivierbar.
Eine Pflicht ergibt sich nur aus einem Gesetz oder einer Verordnung und nicht aus Zeitungsartikeln oder Angeboten von Nachrüstern :thumbdn: Und die vom Nachrüster zitierte EU Verordnung ist von 1976 und sagt nichts über adaptive Bremsleuchten aus. EUR-Lex - 31976L0756 - DE
Typenzulassung hat damit überhaupt nichts zutun es geht um Neuzulassungen. Und da ist egal wann die Kiste entwickelt wurde. Ab November 2014 ist RDK Pflicht das müssen dann auch alle A1 haben die ab dort zugelassen wurden ist einfach so aber glaube doch was du willst. Warum sollten nachrüster sich sowas ausdenken davon haben sie doch nichts wenn es in Neufahrzeugen Pflicht ist. Macht kein Sinn deine Aussage
Hab ich belegt. Woher hast du denn erfahren das RDK und Tagfahrlicht pflicht werden ? Hast da persönlich Post vom KBA oder so bekommen !? Also ich hab es aus der Zeitung erfahren. Erklare du mir doch warum die Artikel falsch sein sollen und was es einem Nachrüster für Vorteile bringt wenn er behauptet bei Neuzugelassen Fzg ist es Pflicht, das bedeutet das die Hersteller es verbauen müssen wobei es ja kein extra aufwand ist, alle Teile sind vorhanden man muss es nur codieren. Da kannste als Nachrrüster ja nichts mehr verdienen wenn es alle schon haben, außer an alten Autos, wenn er verdienen will würde er das nicht erwähnen und auf die Unwissenheit vieler hoffen die sich dann für teuer Geld ein Nachrüstsystem kaufen obwohl alles schon vorhanden ist
Seltsam, als du mir beim letzten mal vorgeworfen hast etwas verbotenes zu tun hast du mir ein halbes Dutzend Gesetze genannt - hier findest du nicht eines? Was haben wir also heute gelernt: wenn Zeitungen über etwas berichten, Zulieferer etwas behaupten oder streetfight915 in einem Forum etwas schreibt - ist dies automatisch Gesetz. Schöne, neue Welt ... :razz: