Kartenupdate 2011 auf 2015 490 Euro (MMI+)

Dieses Thema im Forum "Audi A1 HiFi & Navigation" wurde erstellt von Kurbel, 08.08.2015.

  1. Kurbel

    Kurbel Audi A1 Süchtling

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    Hallo zusammen,

    ich hatte meinen A1 beim Audi Partner um das Kartenmaterial updaten zu lassen. Genannt wurde mir ein Preis von ca. 300 Euro, gestern kam die Rechnung mit 491 Euro. Insbesondere das Update MMI schlägt mit 120 ordentlich zu Buche. Der Wagen hing insgesamt 1,5 Tage an der Datenleitung, weil "da so viele Updates eingespielt werden mussten". Kein anruf, keine Info nix. Die Kundenkommunikation in dem Laden lief insgesamt sehr schlecht ab. Hätte ich gewusst, dass das Update 200 Euro reurer ist als erwartet, dann hätte ich es gar nicht machen lassen. Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen?

    Gruß vom Kurbel

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  2. otherland

    otherland Audi A1 Süchtling

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    Hast Du einen schriftlichen Kostenvoranschlag dann muss bei mehr als 10% Überschreitung der Kosten die Werkstatt Rücksprache halten. Wenn Sie das nicht machen dann zahlst Du nur den Kostenvoranschlag Preis + 10%.
    Aber oft hilft erstmal die Rechnung ablehnen und einen anderen Peis aushandeln da Du einen MMI Update nicht beauftragt hast.
     
  3. ralfi_S1

    ralfi_S1 Audi A1 Guru

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    Ich melde meine Mängel nur noch direkt an Audi. Ruf doch da mal an. Dafür gibt die Service-Hotline ja.
     
  4. Libertyx82

    Libertyx82 Audi A1 Guru

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    Ich würde mich erst einmal beim :) beschweren.
    Das ist eine Überschreitung von 63%, drüber hättest du vorher Informiert werden müssen.
    Zudem ist es nicht dein verschulden, dass der :) eine schlechte Onlineanbindung hat, auf die du auch keinen Einfluss hast.

    Sollte der :) dennoch auf Zahlung bestehen, solltest du dich an die für dich zuständige KFZ Schiedsstelle wenden.

    http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/schiedsstellen.html
     
  5. Kurbel

    Kurbel Audi A1 Süchtling

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    Danke für Eure Hinweise. Der zuständige Mitarbeiter ist erst in 1 Woche wieder im Büro... Sonst kann oder will mir niemand dort helfen. Audi prüft ebenfalls, ob der Preis so hinkommt. Zukünftig werde ich so etwas nur noch gegen schriftliche Kostenvoranschläge machen lassen.

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  6. Libertyx82

    Libertyx82 Audi A1 Guru

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    Persönlich hingehen und den Geschäftsführer verlangen!

    Es ist auch egal ob der Preis so hinkommt oder nicht, ein KVA muss auch nicht zwingend schriftlich erfolgen. Wenn er dir vor Auftragsannahme gesagt hat, dass es ca 300€ Kostet hätte er dich hier informieren müssen.

    Wie gesagt notfalls KFZ Schiedsstelle einschalten, dass Kostet auch nichts.
     
  7. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Ein Kostenvoranschlag ist immer unverbindlich, egal ob mündlich oder schriftlich. Der Auftragnehmer ist lediglich verpflichtet, den Auftraggeber über eine "erhebliche" Kostenüberschreitung unverzüglich in Kenntnis zu setzen, damit dieser den Auftrag ggfs. stoppen kann und nur die bis dahin erbrachte Leistung bezahlen muss. Es ist aber schwierig, Schadenersatz für die durch Unterlassung der Information an den Auftraggeber entstandenen Kosten zu bekommen. Deshalb sollte man schriftlich entweder einen Festpreis oder einen Höchstpreis vereinbaren, den der Auftragnehmer nicht ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers überschreiten darf.

    Wenn das MMI-Update aber kein Bestandteil deines Auftrages war und auch nicht zwingend notwendig für das Karten-Update ist, dann musst du nur das bezahlen, was du beauftragt hast.
     
  8. Libertyx82

    Libertyx82 Audi A1 Guru

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    Habe ich etwas von Schadenersatz geschrieben?
    Sie hätten Ihn über die entstehenden Mehrkosten im voraus Informieren müssen!
    Eine erhebliche Überschreitung liegt bei mehr als 20% (in besonderen Fällen bei 25%) vor diese sind hier 3fach überschritten.
     
  9. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Mein Beitrag bezog sich nicht auf deinen. Davon abgesehen, wäre ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers die Folge aus der unterlassenen Mitteilung über die erhebliche Überschreitung des Kostenvoranschlages (Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer). Daß es sich hier um eine erhebliche Überschreitung handelt, ist klar.
     
    #10 Agent L, 09.08.2015
    Zuletzt bearbeitet: 09.08.2015

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