Danke für Eure Antworten, ich werde die neuen Reifen einfach nach dem Sommer montieren und falls es mal jemanden auffallen sollte, habe ich ja noch das Gutachten oder muss die Reifen halt im nachhinein eintragen lassen.
Da die Felge nur ein Teilegutachten und keine ABE für den A1 hat, musst du sie sowieso eintragen lassen.
War schon mal beim TÜV/Dekra, da haben die mir die Felgen mit der Reifengröße 215 45 R16 eingetragen bzw. ein Schriftstück ausgestellt, was ich immer mitführe. In den Fahrzeugpapieren steht nix drin bzw. muss ich es laut Aussage des Prüfers nicht unbedingt eintragen lassen, da das Schriftstück reichen würde.
Wenn die Abnahme auf Basis eines Gutachtens erfolgt ist das meist auch so. Der Prüfer bescheinigt dann nur den ordnungsgemäßen Anbau des Teiles und diese Bescheinigung plus Gutachten führt man mit sich. In die Fahrzeugpapiere wird das erst dann eingetragen wenn man sowieso wegen einer Änderung zur Zulassungsstelle muss ("bei der nächsten Befassung ..."). Anders bei Einzelabnahmen, die müssen sofort eingetragen werden.
Moin - wie kann ich die Service-Erinnerung wegen der Mobilitätsgarantie deaktivieren? Inspektion wurde durchgeführt, nur eben nicht bei Audi - das ist mir das Geld nicht wert.
Die Ölwechsel Warnung kannst du übers MMI selber zurücksetzen (Umstellung auf feste Intervalle), die Inspektionswarnung nur mit VCDS. Wobei das eine seriöse Werkstatt normalerweise auch macht wenn sie die Inspektion durchführt.