Ohne weitere Begutachtung darfst du Audi-Originalfelgen nur so bereifen, wie es in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht. Felgen 7,5x17 also nur mit 215/40 R17. Technisch ginge 205/45 R17 bestimmt auch, dann müsstet du aber eine Einzelabnahme machen lassen.
Danke. Ist ja Blöd. Wo würde ich so eine EInzelabnahme bekommen? TÜV/DEKRA? Bei Zubehör Alufelgen in 17" währe das anders? Also auf meine Sommer Felgen könnte ich auch andere Reifengrößen aufziehen?
Einzelabnahme durch einen Gutachter einer amtlich anerkannten Prüfgesellschaft, also TÜV, DEKRA, etc. Bei Rädern brauchst du Unterlagen, die belegen, daß eine bestimmte Felge in Kombination mit Bereifung xyz für dein Fahrzeug zugelassen ist. Bei Original-Felgen, die vom Fzg-Hersteller geliefert werden, stehen diese zulässigen Kombinationen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Bei fremden Zubehörfelgen steht das im Gutachten zur ABE, also müsstest du bei deinen Zubehörfelgen dort nachsehen. Falls du eine Rad-/Reifenkombination verwenden willst, die nicht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder im ABE-Gutachten freigegeben ist, ist eine Einzelabnahme notwendig.